Grundrechte in EU-Verträgen verankern / Wichtige Grundlage für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger
(Bonn) - Die Grundrechte müssen in den EU-Verträgen verankert werden und einklagbar sein. Das fordert der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Dr. Manfred Ragati, anlässlich der Bundestagsdebatte vom 18. Mai um eine EU-Grundrechtecharta. Die Aufnahme von bürgerlichen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Rechten in die Verträge sei ausschlaggebend, um der Union den Charakter eines Europas der Bürgerinnen und Bürger zu geben. Deshalb dürfe die EU-Grundrechtecharta vom Europäischen Rat in Nizza im Dezember nicht nur als einfache politische Proklamation verabschiedet werden. Die AWO strebt die Integration der Grundrechtecharta in eine zukünftige europäische Verfassung an.
Die AWO begrüßt die Position der SPD-Bundestagsfraktion, dass soziale Grund- und politische Menschenrechte nicht auseinander dividiert werden dürften. Das Prinzip der Unteilbarkeit müsse für wirtschaftliche, soziale und politische Rechte gelten.
Die AWO fordert zudem, bei der Erstellung einer Grundrechtecharta über die Garantie von Menschenrechten hinauszugehen und konkrete Mitgliedsrechte zu formulieren. Dazu gehören
- das Recht auf gleichberechtigten Zugang zur Erwerbsarbeit,
- das Recht auf soziale Integration und
- das Recht auf gleichberechtigten Zugang zur Bildung.
Die Mitgliedsrechte sollen die Sicherstellung von Chancengleichheit zum Ziel haben. Die EU-Kommission soll für die Einhaltung eines Diskriminierungsverbots sorgen, das jedem garantiert, nicht wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts oder einer Behinderung diskriminiert zu werden. Darüber hinaus sind die Maßgaben der Kinderrechtskonvention einzubeziehen.
Die AWO unterstützt die gemeinsame Kampagne "Grundrechte: Das Herz Europas von Europäischem Gewerkschaftsbund und der Plattform der europäischen Nichtregierungsorganisationen des sozialen Sektors, mit der ebenfalls die Verankerung insbesondere sozialer Grundrechte in den EU-Verträgen angestrebt wird.
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