Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Grundsätze des Wasserrechts beachten / Wasserpreise berücksichtigen unterschiedliche Struktur / BDEW zur mündlichen Verhandlung des Bundesgerichtshofes

(Berlin) - "Es ist positiv zu bewerten, dass der Bundesgerichtshof gegen die bisherige Vorgehensweise der Landeskartellbehörde in Hessen hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Unternehmen und ihren Wasserpreisen Bedenken geäußert hat. Damit wird die vom BDEW vorgetragene Kritik in einem wesentlichen Punkt aufgegriffen." Das erklärte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in einer ersten Stellungnahme zur gestrigen (17. November 2009) mündlichen Verhandlung des BGH im Bezug auf das erstinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Dabei ging es um ein Verfahren der zuständigen Landeskartellbehörde gegen die Preisgestaltung eines hessischen Wasserversorgers.

"Allgemein müssten bei der künftigen Überprüfung der Preise von Wasserversorgern durch die Kartellbehörden die Grundsätze des Wasserrechts sowie die kommunale Selbstverwaltung erheblich stärker berücksichtigt werden, als dies in den laufenden Verfahren der Fall ist", betonte Weyand. Zu diesem Ergebnis komme auch ein aktuelles, vom BDEW in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Dies habe die Vorschriften zur kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen untersucht.

Der BDEW kritisiert, dass bei einer Fokussierung allein auf die Wasserpreise die Qualität und Versorgungssicherheit nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt wird. Deshalb hat der Branchenverband gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bundesverband das Konzept der sogenannten Kundenbilanz entwickelt. "Nicht eine oberflächliche Preisdiskussion, sondern die tatsächliche Belastung der Kunden ist letztendlich die entscheidende Größe. Das ist also das, was der Kunde wirklich zahlt angesichts seiner Rahmenbedingungen vor Ort", so Weyand. Dabei würden Leistungs- und Qualitätsparameter, die für Ressourcenschonung, integrierten Umweltschutz und Versorgungssicherheit stehen, mit einbezogen. Nur so lasse sich die umfangreiche Leistungsspanne in der Wasserwirtschaft nachvollziehen.

"Die Unterschiede bei den Preisen der mehr als 6.000 Wasserversorger in Deutschland spiegeln die regional ganz unterschiedlichen Kosten für die Wassergewinnung und den -transport", so Weyand. Auch bei Unternehmen von vergleichbarer Größenordnung gebe es entscheidende Strukturunterschiede wie die Länge der Leitungen oder die Zahl der Kunden. Einfluss auf Kosten und Preise hätten ferner die geografischen und geologischen Rahmenbedingungen, die ganz unterschiedliche Investitionen erfordern. "All diese Faktoren müssen bei Kartellverfahren umfassend berücksichtigt werden", erläuterte Weyand. Hinter dem Lebensmittel Wasser stünde eine Vielzahl von Dienstleistungen, die von Ort zu Ort sehr unterschiedlich seien.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle Frank Brachvogel, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

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