Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Grundsicherung gegen Altersarmut

(Berlin) - Seit dem 1. Januar können sich alte Menschen mit niedrigen oder gar keinen Rentenbezügen den Gang zum Sozialamt sparen. Darauf wies die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 2. Januar in Berlin hin: "Ziel ist es, die verschämte Altersarmut zu beseitigen". Gegenwärtig seien etwa 1,5 Prozent der 65jährigen auf Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) angewiesen. Dennoch gebe es eine große Zahl von älteren Menschen, die ihren Sozialhilfeanspruch nicht wahrnehmen. Die Gründe dafür seien vielfältig: Unkenntnis, Scham, Angst vor Behördengängen oder die Befürchtung, dass die Kinder in Regress genommen werden. Genau daran setze die von den Gewerkschaften im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzte und zu Jahresbeginn in Kraft getretene - bedarfsorientierte Grundsicherung - an. Engelen-Kefer: "Der entscheidende Unterschied zur Sozialhilfe ist, dass die Leistungen unabhängig vom Einkommen der Angehörigen sind, sofern dieses unter 100.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegt."

Eine Grundsicherungsleistung können Personen erhalten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die nach dem vollendeten 18. Lebensjahr unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Wichtig ist der Wohnsitz in Deutschland. Weitere Voraussetzung ist, dass die Rente sowie sonstige Einkünfte der Antragsteller den Schwellenwert von derzeit 844 Euro nicht überschreiten. Der Bezug einer Rente wird jedoch nicht vorausgesetzt.

Die Höhe der Grundsicherung richtet sich nach dem für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz aus der Sozialhilfe zuzüglich 15 Prozent des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes zur pauschalen Abgeltung einmaliger Leistungen (Heizung, Wohnung, Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge sofern sie nicht bereits vom Einkommen abgezogen werden). Eigenes Einkommen wird vom errechneten Bedarf abgezogen.

Träger der Grundsicherung sind die Grundsicherungsämter der Städte und Gemeinden, bei denen die Anträge eingereicht werden können. Die Rentenversicherungsträger sind aber auch für die Information und Beratung zur Grundsicherung zuständig. Deshalb wurden seit Oktober etwa 6,5 Millionen Rentner mit einer Rente unter 844 Euro angeschrieben. Allerdings kommen nicht alle davon für den Bezug einer Grundsicherung in Betracht, sofern sie über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Engelen-Kefer: "Mögliche Betroffene sollten sich nicht scheuen, sich bei der Stadt bzw. Gemeinde oder beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu informieren. Wer die Leistungen ab Januar beziehen will, muss bereits im Januar den Antrag stellen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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