Grundsicherung im Alter belastet kommunale Haushalte / Bund stiehlt sich aus seiner finanziellen Verantwortung
(Berlin) - Die Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen und stellvertretende Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern, Zahl der Hilfeempfänger hat sich in den vergangenen Jahren drastisch erhöht.
Christa Stewens, und der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Manfred Uedelhoven, Troisdorf, betrachten mit Sorge die Kostenentwicklung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Nach den am Wochenende veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes erhielten am Jahresende 2006 rund 682.000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, das waren rund 52.000 Menschen oder 8,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Kommunen mussten über 3,1 Mrd. Euro aufwenden, 12 Prozent mehr als im Jahr 2005.
Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die in zwei Fällen gezahlt wird: Einmal an Rentner, die nur eine Minirente beziehen und zum Zweiten an Erwerbsunfähige, die nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten können und daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Die Zahl der Hilfeempfänger hat sich in den vergangenen Jahren drastisch erhöht und wird zu einem finanziellen Sprengsatz der kommunalen Sozialleistungen, betonten Sozialministerin Stewens und Bürgermeister Uedelhoven. Seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 ist die Zahl der Bezieher um 55,4 Prozent gestiegen. Die Ausgaben lagen bei 1,3 Mrd. Euro.
Das Problem wird sich noch verstärken, fürchtet Bürgermeister Uedelhoven. Denn Grundsicherung beziehen vor allem Menschen, die lange Zeit arbeitslos waren, so dass sie nur geringe Rentenansprüche aufbauen konnten. Auch das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung hat vor kurzem vor einer zunehmenden Altersarmut gewarnt. Das Problem wird uns in den nächsten 20 - 30 Jahren begleiten, warnte Sozialministerin Stewens.
Nicht nachvollziehbar ist für Sozialministerin Stewens und Bürgermeister Uedelhoven die Haltung des Bundes, sich aus der Mitfinanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurückzuziehen. Der Bund will sich statt mit jährlich 409 Mio. Euro zukünftig nur noch mit 7,1 Prozent an den Gesamtkosten der Grundsicherung beteiligen, bezogen auf das Jahr 2004 wäre dies lediglich noch ca. 180 Mio. Euro. Dies ist aus Sicht der Länder und der Kommunen nicht hinnehmbar.
Der DStGB unterstützt deshalb ausdrücklich die vom Freistaat Bayern initiierte Bundesratsinitiative, eine Beteiligung des Bundes von 20 Prozent bei den grundsicherungsbedingten Gesamtkosten vorzusehen und zu dynamisieren. Die Beteiligung des Bundes sei, so Stewens und Uedelhoven, sachgerecht, da im Jahr 2003 der Bund bewusst bei Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder und Eltern verzichtet habe. Wer derartige Wohltaten verteilt, muss auch für deren Finanzierung einstehen. Stewens und Uedelhoven gehen davon aus, dass mit Hilfe des Bundesrates die Bundesregierung einlenken und ihren finanziellen Anteil an der Grundsicherung erhöhen wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Pressestelle
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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