Grundsteuer auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts
(Berlin) - Am 1. August 2005 wurde beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Besteuerung von Grundeigentum, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, eingereicht. Bei ihrer Argumentation stützen sich die Beschwerdeführer auf den 1995 ergangenen Beschluss des BVerfG zur Vermögensteuer. Das Gericht hatte die Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärt und sich grundsätzlich zur Zulässigkeit von Steuern auf einen erwarteten, theoretisch erzielbaren Ertrag aus Wirtschaftsgütern (sog. Sollertrag) geäußert. Eine Substanzbesteuerung sei nur in besonderen staatlichen Ausnahmelagen zulässig.
Die Beschwerdeführer argumentieren, dass solche Gegenstände, die dem Steuerpflichtigen nicht zur Einkunftserzielung zur Verfügung stünden, nicht einer Sollertragsbesteuerung unterliegen dürfen, da es sich ansonsten um eine unzulässige Substanzbesteuerung handele.
Es ist zu empfehlen, Einspruch gegen noch offene und neu ergehende Grundsteuerbescheide für selbstbewohnte Hausgrundstücke einzulegen und unter Hinweis auf die laufende Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 1644/05) das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Für Verbandsmitglieder stellt der DStV einen Musterrechtsbehelf über sein Informationsmedium StBdirekt zur Verfügung.
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