Grundsteuererlass / Haus & Grund gegen Streichung von § 33 Grundsteuergesetz
(Berlin) - Die Möglichkeit des Grundsteuererlasses bei strukturellem Leerstand muss erhalten bleiben. Dies fordert der Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, Rolf Kornemann. In seiner heutigen (4. September 2008) Sitzung berate der Finanzausschuss des Bundesrates über einen Antrag, den § 33 des Grundsteuergesetzes ersatzlos zu streichen. Darin sei der Grundsteuererlass geregelt. Kornemann wies darauf hin, dass der Bundesfinanzhof erst im vergangenen Jahr den Erlass der Grundsteuer bei strukturellem Leerstand für rechtens erklärt hatte. „Durch die Streichung würde die wirtschaftliche Situation der privaten Vermieter insbesondere in strukturschwachen Gebieten weiter erschwert. Schon heute werden 60 Prozent der Wohnungen ohne Gewinn vermietet“, betont Kornemann.
Nach Angaben von Haus & Grund Deutschland übernimmt der Antrag die Argumentation der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände. Diese setzten sich seit einiger Zeit dafür ein, die für den Grundsteuererlass geschaffene Rechtsgrundlage ersatzlos zu streichen. Begründet werde diese Forderung mit dem Hinweis, die Abschaffung des Grundsteuererlasses würde einer „Erosion des Aufkommens“ entgegenwirken. Kornemann: „Die Kommunen behaupten, die Geltendmachung der gesetzlichen Erlassmöglichkeiten durch die Immobilieneigentümer führe in den Kommunen zu Einnahmeausfällen, ohne dies mit konkreten Zahlen zu belegen. Bei einem prognostizierten Anstieg der Gemeindeeinnahmen um über 20 Prozent von 2007 bis 2012 ist dies Augenwischerei.“ Haus & Grund plädiert daher für die Beibehaltung der aktuellen Regelung. Ansonsten hätten die betroffenen Vermieter die Last von Leerständen und Zahlungsausfällen ihrer Mieter auch in Bezug auf die Grundsteuerbelastung allein zu tragen.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Alexander Wiech, Leiter, Verbandskommunikation
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
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