Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

Günstigkeitsprinzip neu definieren

(Berlin) - "Der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen im Bundestag, Rezzo Schlauch, genießt in der Frage der Reform des Tarifrechts die volle Rückendeckung der Wirtschaft", erklärte der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels Dr. Michael Fuchs in Berlin. Das im Tarifvertragsgesetz festgeschriebene Günstigkeitsprinzip, das Abweichungen von tariflichen Regelungen nur zulässt, wenn sie zu Gunsten des Arbeitnehmers ausfallen, müsse neu definiert werden. Es sei widersinnig, wenn die Vereinbarung von Mehrarbeit zur Rettung des
Arbeitsplatzes nach dieser Rechtslage nicht als "günstig" gelte.

"Ein Festhalten an diesem Grundsatz, beweise die Arroganz der Gewerkschaften", so Dr. Fuchs weiter. Ein Arbeitnehmer werde daran gehindert zu entscheiden, ob er für gleichen Lohn ein oder zwei Stunden Mehrarbeit leiste, dafür aber seinen Arbeitsplatz behalte. Diese Konsequenz könne keinem Arbeitnehmer vermittelt werden. Vielmehr müsse in wirtschaftlichen Notsituationen des Unternehmens ein Abweichen von tarifvertraglichen Normen zulässig sein.

"Ich freue mich, dass dieses wichtige Thema von der Regierungskoalition aufgegriffen wurde." Dr. Fuchs stellte weiterhin klar, dass ein aufgestauter Handlungsbedarf erkennbar sei und verwies auf die Situation in den neuen Bundesländern. Dort würden schon längst die Flächentarifverträge zur Sicherung von Arbeitsplätzen geöffnet. Auch das Beispiel "Holzmann" zeige, dass das Günstigkeitsprinzip an der Realität und den Erfordernissen der Wirtschaft vorbeigehe. "Die Bundesregierung kann nun in dieser Frage ihren Reformwillen unter Beweis stellen", so abschließend Dr. Fuchs.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Ansprechpartner: Jens Schulte, Tarifpolitik Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-39

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: