Gutachten bestätigt Rechtsauffassung / Gemeindeordnung in NRW verhindert Wettbewerb
(Berlin) - Die Landesgruppe Nordrhein-Westfalen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) hat gestern (18. Februar 2009) ein Rechtsgutachten vorgelegt, aus dem deutlich hervorgeht, dass das kommunale Örtlichkeitsprinzip, das den Wirkungskreis der kommunalen Unternehmen einengt, in der NRW-Gemeindeordnung gegen Europarecht verstößt. Die Stadtwerke in NRW werden damit nachhaltig in ihrem Wettbewerb benachteiligt. Diese Regelung geht damit letztlich zu Lasten der Verbraucher.
"Das Gutachten zeigt, dass die Landesregierung in NRW nach wie vor auf dem falschen Weg ist", erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. "Wenn man will, dass Stadtwerke sich dem Wettbewerb stellen, dann muss man sie auch dazu in die Lage versetzen, am Markt entsprechend agieren zu können", so Reck weiter.
Der VKU fordert daher die Landesregierung in NRW dazu auf, die Gemeindeordnung entsprechend zu korrigieren. Aber auch die Bundesregierung muss sich ihrer Verantwortung im Sinne einer Versorgungssicherheit in Deutschland stellen. Der Bundesinnenminister muss daher für eine qualifizierte Befassung im Rahmen der Innenministerkonferenz sorgen. Der VKU steht als Ansprechpartner für die Akteure in der Landes- und Bundespolitik jederzeit zur Verfügung um Wettbewerbshindernisse für kommunale Stadtwerke zu beseitigen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle
Pressestelle
Hausvogteiplatz 3-4, 10117 Berlin
Telefon: (030) 58580-0, Telefax: (030) 58580-100
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