Pressemitteilung | DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG

Gutachten: Keine Vorratsdatenspeicherung für journalistisches Anonymisierungstool

(Berlin) - Die German Privacy Foundation e.V. hat mit Unterstützung des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes (DFJV) von einer internationalen Wirtschaftskanzlei ein Gutachten zu der Frage erstellen lassen, wie der Anonymisierungs-Dienst "Tor" rechtlich einzuordnen ist.

Dabei ging die Kanzlei vor allem der Frage nach, inwieweit der Betrieb eines Tor-Servers Speicherverpflichtungen im Sinne der Vorratsdatenspeicherung auslöst, und - falls das zuträfe - welche Daten zu speichern wären.

Als Ergebnis dieser rechtlichen Untersuchung sieht sich die German Privacy Foundation e.V. nicht verpflichtet, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung Daten zu erheben und zu speichern.

Dementsprechend wird die German Privacy Foundation auch nach Ablauf der Übergangsfrist zum 1. Januar 2009 weiterhin im Rahmen des Betriebs ihrer Tor-Server keine Daten auf Vorrat speichern.

Journalisten können so mit "Tor" nach wie vor auf das Anonymisierungstool "Privacy Box" der German Privacy Foundation zugreifen und anonym mit ihren Informanten kommunizieren, ohne der Vorratsdatenspeicherung zu unterliegen.

Die PrivacyBox soll es in erster Linie Journalisten, Bloggern und anderen Publizierenden ermöglichen, eine vorratsdatenfreie (und auch anonyme) Kontaktmöglichkeit für Informanten anzubieten. Sie steht aber auch weiteren Interessierten offen.

Die German Privacy Foundation e.V. weist vorsorglich darauf hin, dass die Ausführungen der umfangreichen rechtlichen Stellungnahme nur für den Verein gelten; andere können sich darauf nicht berufen.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.privacyfoundation.de/

PrivacyBox: https://privacybox.de/.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Fachjournalisten-Verband AG (DFJV) Thomas Dreesen, Vorstand Hegelplatz 1, 10117 Berlin Telefon: (030) 810036880, Telefax: (030) 810036889

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