Pressemitteilung | Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)

Gutes Zeichen für die Beschäftigten im Werkstätten für Menschen mit Behinderung / Der BeB lobt die Hilfen des Bundes und mahnt, sie zweckgebunden an die Länder zu geben

(Berlin) - Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) und der Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im BeB begrüßen die gestrige Entscheidung des Bundeskabinetts, die Einbußen bei den Entgelten der Werkstattbeschäftigten auszugleichen. Viele Werkstätten waren in den letzten Wochen wegen COVID-19 geschlossen und die Menschen mit Behinderung konnten nicht arbeiten gehen. Daher fehlten den Werkstätten die Einnahmen, so dass sie die Werkstattbeschäftigten nicht bezahlen konnten. Sie hätten nur Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung gehabt, was viele als ungerecht empfanden.

Nun verzichtet der Bund in 2020 einmalig auf 10 Prozent aus der Ausgleichsabgabe, um Abhilfe zu schaffen. Das entspricht einem Betrag von rund 70 Millionen Euro, die der Bund den Integrationsämtern der Länder überlässt, damit sie die Werkstattbeschäftigten unterstützen. Der BeB-Vorsitzende Uwe Mletzko lobt: "Es ist ein gutes und wertschätzendes Zeichen für die Menschen mit Behinderung, dass sie mehr für ihre Arbeit in der Werkstatt erhalten als die Leistungen der Grundsicherung".

Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe können zielgerichtet für die sinkenden Arbeitsentgelte für Werkstattbeschäftigte verwendet werden. "Das ist uns zu wenig. Es muss sichergestellt werden, dass die Länder die Mittel tatsächlich für die Werkstattbeschäftigten und nicht für anderes ausgeben. Und das geht nur, wenn der Bund die Mittel an die Länder mit einer eindeutigen Zweckbindung versieht", betont Uwe Mletzko.

Der Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung hatte angeregt, dass Werkstattbeschäftigte einen Zuschuss oder Überbrückungshilfen erhalten, damit sie mehr als die Leistungen der Grundsicherung erhalten. Mit der jetzigen Lösung ist der Beirat zufrieden. Karsten Isaack, der Vorsitzende des Beirats, erklärt: "Die Werkstattbeschäftigten konnten nicht verstehen, warum sie oder er jeden Tag arbeiten gegangen sind und in der Pandemie nur die Grundsicherung erhalten. Wir sind froh, dass hier eine Lösung gefunden wurde. Hauptsache, das Geld kommt bei den Werkstattbeschäftigten an."

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) unterstützt und begleitet als Zusammenschluss von über 600 evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung und deren Angehörige. Als einer der Fachverbände für Menschen mit Behinderung sieht er seine zentrale Aufgabe in der Wahrnehmung ihrer Interessen und Rechte in einer sich stets wandelnden Gesellschaft. Als Interessenvertretung arbeitet der BeB daran, die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt zu fördern sowie umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu realisieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) Dr. Thomas Schneider, Pressesprecher Invalidenstr. 29, 10115 Berlin Telefon: (030) 83001-270, Fax: (030) 83001-275

(ds)

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