Pressemitteilung | GVA Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.

GVA bekräftigt Forderung nach Zugang zu technischen Informationen der Fahrzeughersteller

(Ratingen) - Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) bekräftigt seine Forderung an Fahrzeughersteller, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Reparaturund Wartungsinformationen an unabhängige Marktakteure des freien Kfz-Teile- und Servicemarktes vollumfänglich nachzukommen. Dazu zählen auch - und das ist für die Erstellung herstellerübergreifender Ersatzteilkataloge des freien Marktes besonders wichtig - technische Informationen zur Teileidentifikation in Form von Daten, die von unabhängigen Marktteilnehmern unmittelbar automatisch weiterverarbeitet werden können. Grundlage dieser Forderung ist geltendes EU-Recht, das die Grundlagen fairen Wettbewerbs zum Wohle der Verbraucher schützen soll.


Unterschiedliche Bedürfnisse der Unternehmen des freien Kfz-Aftermarket

Autofahrer sollen wählen können, wo und mit welchen Ersatzteilen sie ihre Fahrzeuge warten und reparieren lassen. Um diese Wahlfreiheit zu sichern, muss es fairen Wettbewerb im gesamten Kfz-Aftermarket, d.h. dem Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkt, geben. Zu diesem Markt gehören sowohl die an Fahrzeughersteller gebundenen Betriebe als auch unabhängige Unternehmen, wie zum Beispiel freie Werkstätten bzw. Mehrmarken-Reparaturbetriebe, Hersteller oder Händler von Ersatzteilen, Werkzeugen und Werkstattgeräten sowie Herausgeber technischer Informationen. In Bezug auf Ersatzteile haben die Marktakteure - je nachdem, auf welcher Distributionsstufe sie tätig sind - unterschiedliche Informationsanforderungen. GVA-Präsident Hartmut Röhl betont, dass die Gewerbe des freien Marktes dabei ganz unterschiedliche Bedürfnisse haben, in welchem Umfang und in welcher Form die Daten von den Fahrzeugherstellern zur Verfügung gestellt werden müssen: "Reparaturbetriebe fragen in der Regel lediglich Ersatzteile für genau das eine Kraftfahrzeug ab, das gerade auf der Hebebühne steht. Andere Teilnehmer des freien Kfz-Aftermarket, wie etwa die Kfz-Teileindustrie und der Kfz-Teilehandel, benötigen dagegen die Daten von den Fahrzeugherstellern als Gesamtheit zur automatisierten Weiterverarbeitung, um ihre markenübergreifenden elektronischen Teilekataloge anbieten zu können." Aufgrund der zunehmenden Vielfalt an Fahrzeugmodellen und der Teilediversifikation wird die Zuordnung von Ersatzteilen zu den jeweiligen Fahrzeugen für die unabhängigen Marktakteure zunehmend schwieriger. Der GVA-Präsident weiter: "Der Rechtsanspruch der Unternehmen des freien Kfz-Aftermarket auf diese Informationen in diesem Format ist eindeutig. Es ist erklärter Wille der EU-Kommission, dass die Zugriffsmöglichkeiten auf technische Informationen sich nicht auf die Benutzung von einzelnen Teilekatalogen beschränkt, wie die Fahrzeughersteller es für freie Werkstätten und Mehrmarken-Reparaturbetriebe anbieten."

Bislang weigern sich Fahrzeughersteller, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. GVA-Präsident Hartmut Röhl: "Die Erklärungen verschiedener Fahrzeughersteller, den unabhängigen Marktbeteiligten bereits alle Informationen zur Verfügung zu stellen, sind falsch. Die Fahrzeughersteller ermöglichen zwar den Servicebetrieben einen Zugang, um ihnen Teile zu verkaufen, gleichzeitig verweigern sie ihren Wettbewerbern im Ersatzteilgeschäft, der Kfz-Teileindustrie und dem freien Kfz-Teilehandel, die technischen Informationen in der von ihnen benötigten Form, nämlich einer elektronisch zu verarbeitenden Datenbank."


Fahrzeughersteller werfen Nebelkerzen anstatt ihren Verpflichtungen nachzukommen

Die EU-Kommission hatte in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 - in ihrer mit Wirkung zum Juni 2011 durch die Verordnung (EU) Nr. 566/2011 geänderten Fassung - klargestellt, dass die Fahrzeughersteller den Zugang zu Fahrzeug- und Teiledaten nicht auf Einzelabfragen beschränken dürfen, wie ihn etwa freie Werkstätten und Mehrmarken-Servicebetriebe erhalten können. Die Fahrzeugsteller müssen darüber hinaus die für die Teileidentifikation notwendigen Basisdaten als Datenbank "en bloc" in elektronischer Form bereitstellen. Nur so können die Daten etwa von der Kfz-Teileindustrie und dem freien Kfz-Teilehandel verarbeitet werden. GVA Präsident Hartmut Röhl betont: "Die Fahrzeughersteller verfügen über diese Daten, verweigern unseren Unternehmen aber den Zugriff, obwohl wir einen Rechtsanspruch darauf haben. Stattdessen werfen sie in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik Nebelkerzen und geben vor, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Leidtragenden dieser Taktik sind nicht nur die kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Kfz-Aftermarket mit vielen Tausend Beschäftigten, sondern vor allem die Verbraucher, denen so ein Angebots- und damit letztlich auch ein Preismonopol der Fahrzeughersteller im Kfz-Teile- und Servicemarkt droht, wenn Ersatzteile nur noch vom Fahrzeughersteller bezogen werden können." Besonders grotesk mutet diese Vorstellung an, da etwa 80 Prozent der Teile eines Neufahrzeugs nicht von den Fahrzeugherstellern selbst gefertigt, sondern von der Kfz Teileindustrie entwickelt und produziert werden, wie der GVA-Präsident unterstreicht: "Wenn der freie Kfz Ersatzteilmarkt durch die Weigerung der Fahrzeughersteller, die Basisdaten zur Teileidentifikation zur Verfügung zu stellen, quasi ausgetrocknet wird, würden die Produkte unserer renommierten Zulieferindustrie, die das Rückgrat der Automobilwirtschaft bildet, im Ersatzteilmarkt lediglich als Handelsmarken der Fahrzeughersteller verkauft werden und damit der tatsächliche Tatbestand umgekehrt werden."


Bei Verstößen droht Entzug der Typgenehmigung

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle exemplarische Beschwerde des GVA beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu sehen. Aus der Euro 5/6-Verordnung für Personenkraftwagen bzw. der Euro VI-Verordnung für Nutzkraftwagen geht hervor, dass die Typgenehmigung eines Fahrzeugs u.a. davon abhängig ist, dass der Fahrzeughersteller die relevanten technischen Informationen zu einem Modell in der geforderten Form vollumfänglich den unabhängigen Marktteilnehmern zur Verfügung stellt. Andernfalls kann die Typgenehmigung entzogen werden. "Zu den technischen Informationen zählen die Basisdaten zur Ersatzteilidentifikation.", bekräftigt GVA-Präsident Hartmut Röhl.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. Alexander Vorbau, Referatsleiter, Öffentlichkeitsarbeit Gothaer Str. 17, 40880 Ratingen Telefon: (02102) 77077-0, Telefax: (02102) 77077-17

(cl)

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