Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

GVO: Kfz-Gewerbe begrüßt klare Haltung der Bundesregierung

(Bonn) - Der gegenwärtige Automobilvertrieb mit Kundendienst hat seine gesetzliche Grundlage in der von der EU-Kommission 1995 erlassenen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 1475/95. Diese läuft Ende September 2002 aus, falls sie nicht verlängert wird. Starke Kräfte in der zuständigen Generaldirektion Wettbewerb der Kommission scheinen gegen eine Verlängerung eingestellt zu sein. Ein eindeutiges Bekenntnis für eine solche Verlängerung hat jetzt Bundeswirtschaftsminister Werner Müller namens der Bundesregierung abgelegt. In einem Schreiben an den zuständigen Kommissar Mario Monti teilt der Minister mit, dass sich die GVO grundsätzlich bewährt hat, dass aber über einzelne Regelungen gesprochen werden könne.

"Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe", so Prof. Dr. Jürgen Creutzig, Hauptgeschäftsführer im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe in Bonn in einer ersten Stellungnahme, "begrüßt mit Nachdruck diese unmissverständliche Haltung der Bundesregierung. Sie liegt nicht nur im Interesse der 48.000 Unternehmen dieser Branche, sondern vor allem auch der Verbraucher."

Der Bundeswirtschaftsminister hat damit noch einmal die Marschroute unterstrichen, die Bundeskanzler Gerhard Schröder bereits im November 2000 in einer öffentlichen Rede in Berlin angegeben hatte und die sich auch in der jüngst veröffentlichten Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht 1999/2000 des Bundeskartellamtes wiedergefunden hat.

"Die Auffassung von Herrn Monti, die Kfz-GVO müsse schon deshalb abgeschafft werden, weil Hersteller gegen sie verstoßen haben, ist keine Lösung", so Creutzig. Vielmehr müsse die Einhaltung der GVO besser überwacht und durchgesetzt werden.

Abgelehnt wird von der Bundesregierung auch die Ersetzung der Kfz-GVO durch die branchenübergreifende sogenannte Schirm-GVO, womit in den Reihen der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission geliebäugelt wird. Auch in diesem grundlegenden Punkt besteht völlige Übereinstimmung mit dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe. "Die Schirm-GVO", so Creutzig, "enthält keine Regelung, durch die die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Vertragshändler - zumeist kleine und mittlere Unternehmen - gegenüber den Herstellern gestärkt wird. Die Stärkung aber ist für die Zukunft dringend nötig."

Der Verband geht davon aus, dass Kommissar Monti die sehr konstruktiven Vorschläge der Bundesregierung in seine Überlegungen einbeziehen wird. Für Ende diesen Jahres werden die ersten Vorschläge seiner Generaldirektion erwartet.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Franz-Lohe-Str. 21 53129 Bonn Telefon: 0228/91270 Telefax: 0228/9127150

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