Händler müssen alte E-Zigaretten kostenlos zurücknehmen
(München) - Deutschland setzt eine Änderung der EU-Richtlinien zu Elektro- und Elektronikgeräten nun in nationales Recht um. Seit dem 1. Januar 2026 können Verbraucherinnen und Verbraucher E Zigaretten kostenlos überall dort zurückgeben, wo sie verkauft werden − unabhängig vom Kaufort. Damit soll die Entsorgung erleichtert und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Auch Brand- und Umweltrisiken sollen so sinken.
„E-Zigaretten gehören weder in den Restmüll noch in den Gelben Sack und schon gar nicht in die Umwelt“, betont Sigrid Goldbrunner, Referatsleiterin Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Dank der neuen Regelung können Verbraucher ihre ausgedienten Geräte jetzt einfach dort abgeben, wo sie verkauft werden und das ohne Zusatzkosten und ohne Kaufpflicht.“
E-Zigaretten enthalten Akkus beziehungsweise Batterien sowie verschiedene Metalle. Werden sie unsachgemäß entsorgt, können Schadstoffe in Boden und Grundwasser gelangen und so die Umwelt und Gesundheit belasten. Zudem erhöhen falsch entsorgte Akkus das Risiko von Bränden in Müllfahrzeugen, Sortieranlagen und Wertstoffhöfen. Durch fachgerechte Entsorgung lassen sich Metalle wie Aluminium, Kupfer, Nickel, Kobalt oder Silber zurückgewinnen und wiederverwenden. Das schont Ressourcen, vermeidet Umweltbelastungen und stärkt eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft.
Alternativ können Verbraucher E-Zigaretten weiterhin an kommunalen Wertstoffhöfen entsorgen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V., Mozartstr. 9, 80336 München, Telefon: 089 55 27 94-0
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