Häusliche Pflege muss auch in der Corona-Krise unterstützt werden / Pflegebedürftige nicht vergessen: Entlastungsbetrag darf nicht verfallen
(Hannover) - Eigentlich soll der monatliche Entlastungsbetrag Pflegebedürftige in ihrem Alltag unterstützen. Mit ihm können sie entsprechende Hilfen - zum Beispiel im Haushalt oder beim Einkaufen - finanzieren. Durch die Corona-Krise können viele Betroffene den Betrag allerdings nicht zum Einsatz bringen, weil zahlreiche Angebote derzeit nicht in Anspruch genommen werden können. Damit verfällt der Betrag zum 30. Juni. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen fordert deshalb, dass die entsprechenden Verordnungen angepasst und das Verfallsdatum ausgeweitet werden.
Wer pflegebedürftig ist, soll möglichst lange selbstständig zu Hause leben können. Um das zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber den sogenannten Entlastungsbetrag eingeführt: Betroffene sollen sich kleine Hilfen zur Bewältigung ihres Alltages leisten können. Die Pflegekassen zahlen dafür seit Januar 2017 einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro. Wenn dieser jedoch nicht rechtzeitig in Anspruch genommen wird, verfällt er. "Aufgrund der derzeitigen Situation haben viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gar keine Möglichkeit, den Entlastungsbetrag einzusetzen und müssen ihn Ende Juni verfallen lassen", erläutert der SoVD-Landesvorsitzende Bernhard Sackarendt. "Den Bedarf an Unterstützung gibt es ja aber trotzdem. Deswegen muss die Politik dringend nachsteuern."
Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Sachsen haben hier bereits nachjustiert. "Auch Niedersachsen muss eine Lösung finden", fordert Sackarendt. Gerade für Pflegebedürftige sei die Corona-Pandemie eine enorme Herausforderung, deshalb müssten sie jede denkbare Form der Unterstützung erhalten. Wichtig sei, dass entsprechende Erleichterungen dann aber nicht nur für die Betroffenen mit Pflegegrad 1, sondern auch für diejenigen mit einer höheren Einstufung gelten.
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