Pressemitteilung | k.A.

Hamburgs Videotheken dürfen Sonntags öffnen

(Düsseldorf) - Hamburgs Videotheken ist es ab sofort erlaubt, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Dies beschlossen die Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft am gestrigen Tage. Sie setzten damit eine Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestages vom 29. April 1998 um.

Anlass dieser Änderung des Hamburger Feiertagsgesetzes war eine auf der Grundlage der Hamburger Landesverfassung durchgeführte Volksinitiative der Hamburger Videothekare. Im August diesen Jahres belegten diese ihre Forderung nach der Sonntagsöffnung mit 60 000 gesammelten Unterschriften. Zum Zustandekommen der Volksinitiative hätten 20 000 Unterschriften ausgereicht.

Dieses eindeutige Votum der Hamburger Bürger hat Senat und Bürgerschaft dazu veranlasst, das Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes zu ändern.

In das Hamburger Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage (Feiertagsgesetz) wird der neue Paragraph 2 a eingefügt: "Die Öffnung von Videotheken ist an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen (§ 1) ab 13.00 Uhr zugelassen."

"Wir begrüßen es, dass Hamburg als erstes Bundesland die Empfehlung des Bundestages und Bundesrates, Videotheken an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, umgesetzt hat. Gleichzeitig hoffen wir, dass weitere Bundesländer diese Empfehlung aus dem Jahr 1998 umsetzen.", so Hans-Peter Lackhoff, geschäftsführender Vorsitzender des Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V.. Weitere Information unter www.ivd-online.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband des Video- und Medien-Fachhandels in Deutschland e.V. (IVD) Hartwichstr. 15 40547 Düsseldorf Telefon: 0211/5773900 Telefax: 0211/57739069 Ansprechpartner: Berndt Düsing, Vorsitzender des IVD-Landesverbands Nord, Tel.: (0 40) - 536 87 23, Ulrich Mahne, Pressesprecher des IVD, c/o Tivoli Video, Tel.: (0 23 66) 58 46 05, Jörg Weinrich, stellvertretender Geschäftsführer des IVD, Tel.: (02 11) 577 39 00

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