Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU)

Handel und Industrie erwarten Fortsetzung der Mehrwegreform

(Bonn) – Zu den Ergebnissen der Anhörung des Bundesumweltministeriums zur Reform der Mehrwegvorschriften am 13. Juni 2000 in Bonn erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), die führende Unternehmen des Handels, der Ernährungsindustrie und der Verpackungswirtschaft vertritt:
1) Bei der Anhörung ist deutlich geworden, dass Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbände sowie die für die Branche zuständige Gewerkschaft weitgehend einig sind, dass die deutschen Mehrwegvorschriften der Reform bedürfen.

2) Das Bundesumweltministerium hat mit dem Vorschlag, die starre prozentuale Mehrwegquote durch eine Füllmengenregelung abzulösen, ein wichtiges Signal gesetzt, Abfüllern und Vertreibern die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Angebot an Änderungen der Marktstrukturen und des Verbraucherverhaltens anzupassen.

3) In der Anhörung bestand zudem Einvernehmen, auf Grundlage von Ökobilanzen als ökologisch vorteilhaft erkannte Einwegverpackungen herkömmlichen Mehrwegverpackungen gleichzustellen und künftig bei der Ermittlung der für die Zielerreichung maßgeblichen Füllmenge zu berücksichtigen.

4) Vor diesem Hintergrund ist unverständlich, dass das Bundesumweltministerium sich einer Erörterung der Einzelheiten des eigenen Eckpunktepapiers entzogen hat, obwohl dies von zahlreichen Verbänden in der Anhörung gefordert wurde.

5) Die Verfahrensführung durch das Bundesumweltministerium ist für alle Unternehmen und Verbände enttäuschend, die in den zurückliegenden Monaten mit einem hohen Maß an Verständigungsbereitschaft auf eine konsensgetragene Schlichtung des Streits um die deutschen Mehrwegvorschriften hingearbeitet haben.

6) Gleichwohl sind Handel und Industrie zuversichtlich, dass Bundesregierung und Länder die Reform der Mehrwegvorschriften fortsetzen werden, um die durch eine Zwangsbepfandung von Getränkeverpackungen drohenden ökologischen und ökonomischen Fehlentwicklungen abzuwenden.

7) Handel und Industrie bekräftigen in diesem Zusammenhang ihr Angebot vom 5. Mai 1999, eine erneute Befüllung oder Verwertung von 90 Prozent aller gebrauchten Getränkeverpackungen in Deutschland zu gewährleisten.

8) Auch kommt in Betracht, bei der Umsetzung der durch das Umweltbundesamt für diesen Sommer angekündigten Ökobilanzen die prozentuale Mehrwegquote der Verpackungsverordnung durch eine Füllmengenregelung für ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen abzulösen, die sich am Mehrwegbestand des Jahres des Inkrafttretens der Verpackungsverordnung (19,9 Milliarden Liter) orientiert.

9) Vorbeugend werden Handel und Industrie auf nationaler und europäischer Ebene alle rechtlichen Schritte vorbereiten, ein Inkrafttreten des Zwangspfands in den nächsten Jahren abzuwenden, und beabsichtigen, hierbei insbesondere die Schwächen der amtlichen Statistik und den Einfluss der Einfuhr von Getränken aus dem Ausland geltend zu machen.

10) Zudem ist für den Fall einer anhaltenden Blockade der Mehrwegreform eine breite Mobilisierung der Verbraucher zu erwägen, die durch ein Zwangspfand auf Getränkeverpackungen ohne erkennbaren ökologischen Nutzen in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt und mit unnötigen Kosten belastet würden.

Quelle und Kontaktadresse:
AGVU-Servicestelle, Linda Kocks, Bonner Talweg 64, 53113 Bonn, Tel.: (02 28) 94 92 90, Fax: (02 28) 94 92 94

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