Handelsverband BAG kritisiert neue Gebühren für ec-Kartenzahlung
(Berlin) - Der Handelsverband BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e. V.) wendet sich gegen die vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vorgelegten Pläne neuer Gebührenregelungen für Debitkartenzahlungen im Einzelhandel.
Die Einführung eines Interbankenentgelts für das vom Handel entwickelte ec-Lastschriftverfahren (ELV) in Höhe von 0,35 DM pro Transaktion, die Erhöhung der Gebühren für das von den Banken betriebene Lastschriftverfahren PoZ von bisher 0,10 DM auf nun 0,45 DM sowie die Anhebung der Mindestgebühr bei electronic cash von 0,15 DM auf 0,25 DM pro Zahlungsvorgang sind für den Einzelhandel weder in der Sache noch in der Höhe nachzuvollziehen. Vor allem besteht aus der Erfahrung mit Interbankengebühren für Kreditkarten Anlass zur Befürchtung, dass diese Gebühren mindestens in angekündigter Höhe an den Einzelhandel weitergegeben werden. Von einem Wettbewerb auf Anbieterseite kann angesichts dieser Konditionenpläne des Bankenkartells überhaupt keine Rede sein.
Nach neuesten Berechnungen des Kölner EuroHandelsinstituts (EHI) liegt der Umsatz von ELV derzeit bei 9,1 Prozent und der von PoZ bei 3,0 Prozent des Einzelhandelsumsatzes im engeren Sinne (ohne Kfz-, Brennstoff-, Apothekenumsätze). Damit entfallen gut 12 Prozent auf die verschiedenen Varianten des ec-Lastschriftverfahrens. Hinzu kommt ein Anteil von 4,0 Prozent für electronic cash, bei dem sich der Kunde nicht mit seiner Unterschrift, sondern durch Eingabe der Geheimnummer (PIN) ausweisen muss.
In einzelnen Branchen, die insbesondere von der BAG vertreten werden, so zum Beispiel in Textilkaufhäusern und Fachmärkten, werden mit ec-Lastschriftverfahren Umsatzanteile von 40 Prozent erreicht, nicht selten sogar von bis zu 70 Prozent. Der mittlerweile sehr hohe Anteil des Bezahlens per ec-Karte und Unterschrift zeigt auch, welchen hohen Stellenwert es bei den Verbrauchern genießt.
Offensichtlich wird unter dem Deckmantel eines Interbankenentgelts mit der jetzt erfolgten Ankündigung versucht, auf Kosten des Handels und auf dem Rücken des Verbrauchers abzukassieren. Neben den zusätzlichen Gebühren in dreistelliger Millionenhöhe, die der Handel an die Kreditwirtschaft abführen müsste, hätte die angekündigte Gebührenrelation der verschiedenen Verfahren zur Folge, dass erhebliche Investitionen in anspruchsvollere technische Systeme (PIN-Eingabemodule) vorgenommen werden müssten und zusätzliche Kommunikationskosten entstünden. Das EHI schätzt, dass infolgedessen und aufgrund der wachsenden Nutzung insgesamt Mehrkosten von bis zu einer halben Milliarde DM auf den Handel zukommen könnten. Zudem würde dem sich weiter verbessernden Servicegedanken des Handels schwerer Schaden zugefügt.
Es liegt der Schluss nahe, dass die Kreditwirtschaft versucht, am Bedarf des Verbrauchers und weiter Teile des Handels vorbeientwickelte teure und komplizierte Chip-Systeme wie die "GeldKarte" durch völlig überzogene Gebühren zu subventionieren. So wird die bereits 1997 eingeführte "GeldKarte", die eine Ausstattung nahezu jeder Euroscheckkarte mit ein Chip erforderlich machte, heute von lediglich 1 Prozent der Karteninhaber aktiv genutzt.
Die BAG hält das Vorhaben der Kreditwirtschaft für um so befremdlicher, als in den vergangenen Jahren es vor allem das ec-Lastschriftverfahren war, das den auch bei Banken und Sparkassen äußerst unbeliebten Euroscheck fast bedeutungslos gemacht hat. Gerade der Euroscheck hatte, wie die Kreditwirtschaft immer wieder betonte, bei der Bearbeitung im Bankenkreislauf unvertretbar hohe Kosten verursacht.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V.
Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
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