Handlungsbedarf für verlässlichen KWK-Investitionsrahmen bestätigt
(Berlin) - Die Bundesregierung plant die Einführung eines Kapazitätsmechanismus zur Sicherung der Versorgungssicherheit. Der BDEW hat Frontier Economics beauftragt zu untersuchen, ob und wie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) in einen solchen Mechanismus integriert werden können, welche regulatorischen Voraussetzungen erforderlich sind und wie das Zusammenspiel mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ausgestaltet sein könnte.
Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) leisten einen wesentlichen Beitrag zur Strom- und Wärmeversorgung in Deutschland. Rund zwei Drittel der steuerbaren Stromerzeugungskapazitäten (60 Gigawatt) verfügen über eine Nutzwärmeauskopplung. Die KWK wird auch künftig einen nennenswerten Beitrag zum Klimaschutz, zur Energieeffizienz und zur Versorgungssicherheit leisten.
„Investoren brauchen einen langfristigen Planungshorizont. Sie müssen jetzt wissen, wie das künftige regulatorische Umfeld von KWK-Anlagen beschaffen ist. Aufgrund der Überalterung vieler Anlagen stehen Entscheidungen für erhebliche Ersatz-Investitionen an. Ziel muss ein Investitionsrahmen für moderne KWK-Anlagen sein, der Überförderung ausschließt“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Die Studie zeigt: Ein technologieoffener Kapazitätsmechanismus ist grundsätzlich geeignet für die Integration von KWK-Anlagen, kann die KWKG-Förderung jedoch nicht ersetzen: Zentrale Ergebnisse der Modellierung zeigen, dass die Erlöse aus einem technologieoffenen Kapazitätsmechanismus– abzüglich sinkender Strommarkterlöse – die heutigen KWKG-Zahlungen unter aktuellen Marktbedingungen nicht vollständig ersetzen können. Je nach Anlagentyp ergeben sich über die Laufzeit deutlich geringere Gesamterlöse. Für die Integration von KWK-Anlagen kommt es auf die Ausgestaltung des Kapazitätsmarktes an.
Jährliche Gesamtemissionsgrenzwerte für die Teilnahme am Kapazitätsmarkt und die vollständige Anrechnung stromseitiger Emissionen nach ACER-Vorgaben würden insbesondere gasbasierte KWK-Anlagen mit hohen Anteilen an der Wärmeerzeugung einschränken.
Wichtige Voraussetzung für eine qualifizierte Teilnahme von KWK-Anlagen sind flexible Sekundärmärkte, in denen erworbene Kapazitätsverpflichtungen zwischen Marktteilnehmern übertragen werden können, um diese mit möglichen wärmebedingten Restriktionen von KWK-Anlagen zu vereinbaren.
Fazit der Studie: Die Einführung eines technologieoffenen Kapazitätsmechanismus kann die KWKG-Förderung nicht ersetzen. Für Investoren ist daher eine zügige Verlängerung des Gesetzes erforderlich, um für Betreiber hocheffizienter Strom- und Wärmenetzsysteme Planungssicherheit für notwendige Investitionen zu schaffen. Um ein konsistentes Zusammenwirken von Kapazitätsmechanismus und KWKG zu gewährleisten, ist eine enge Kopplung der KWK-Evaluierung an die operative Einführung des Kapazitätsmarktes notwendig. Nur so lassen sich Planungs- und Investitionssicherheit schaffen und Überförderungen vermeiden.
Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Katja Sandscheper, Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0
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