Handwerk begrüßt Wachstumspaket als "Investition in Arbeit"
(Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung" verabschiedet. Es soll zum 1. Januar 2006 rückwirkend in Kraft treten. Zu den für das Handwerk wichtigen Maßnahmen erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Das Wachstumspaket der Bundesregierung ist eine wirkungsvolle Investition in Arbeit. Das Bau- und Ausbaugewerbe ist von der Konjunkturschwäche am Binnenmarkt besonders getroffenen. Ab 1. Januar 2006 gibt es auf Handwerksleistungen zur Erhaltung, Modernisierung und Renovierung bis zu 3000 Euro einen Steuerbonus von 20 Prozent, also maximal 600 Euro. Der Steuerpflichtige muss eine Rechnung vorlegen, die die Arbeitsleistung gesondert ausweist. Das Handwerk hat über den Steuerbonus umfassend informiert und erwartet auch von der Bundesregierung eine breit angelegte Info-Kampagne zu dieser Neuregelung.
Das Handwerk begrüßt auch die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenzen in den alten Bundesländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro sowie die Verlängerung der 500.000 Euro-Grenze in den neuen Bundesländern bis 2009. Dies stärkt die Liquidität der Handwerksbetriebe, die heute die Umsatzsteuer bereits dann an das Finanzamt entrichten müssen, wenn der Auftraggeber die Rechnung noch nicht beglichen hat.
Die Verbesserung der degressiven Abschreibung von 20 auf 30 Prozent für die Jahre 2006 und 2007 macht Investitionen in das Anlagevermögen, beispielsweise in Maschinen, steuerlich wesentlich attraktiver. Wir wollen dank dieser Regelung den Beschäftigungsrückgang im Handwerk in diesem Jahr halbieren."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Alexander Legowski, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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