Handwerk bleib hartnäckig: Teilerfolg bei Forderungssicherungsgesetz
(Stuttgart) - Die Hartnäckigkeit des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) trägt Früchte: Das Forderungssicherungsgesetz steht nicht nur auf Bundesebene, sondern im Zuge einer Anfrage der CDU-Fraktion an den Wirtschaftsminister auch im Landtag wieder auf der Tagesordnung. Lange genug ließ das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen auf sich warten und soll nun offenbar noch vor der Sommerpause durch den Bundestag. Konkret geht es darum, die Voraussetzungen zu erleichtern, unter denen Unternehmer Abschlagszahlungen verlangen können.
Das heute geltende Werkvertragsrecht bietet Auftraggebern die Möglichkeit, trotz ordnungsgemäßer Auftragserledigung durch den Handwerker Zahlungen hinauszuzögern. Ein kleiner Handwerksbetrieb darf jedoch nicht über Monate als Zins bringende Sparkasse für seine zahlungsunwilligen Kunden ausgenutzt werden, sagte BWHT-Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter. Das diene nicht dem Rechtsfrieden und schade der Wirtschaftskraft des Landes. Eine konjunkturell bessere Lage nutze dem Betrieb nichts, wenn er wegen offener Rechnungen den nächsten Auftrag nicht vorfinanzieren könne und im schlimmsten Falle trotz voller Auftragsbücher Insolvenz anmelden müsse.
Schon 2002 war das Gesetz durch den Bundesrat in den Bundestag eingebracht worden, der es aber in der laufenden Legislaturperiode nicht verabschiedete. Das Gesetz machte also 2006 erneut die Runde durch Ausschüsse und Gremien und drohte zur unendlichen Geschichte zu werden. Zu den Knackpunkten zählt vor allem die Einführung der vorläufigen Zahlungsanordnung. Sie soll dem Gericht die Möglichkeit geben, dem klagenden Handwerker auch schon vor Abschluss des Verfahrens eine vorläufige Teilsumme zuzusprechen. Eine Veränderung soll der Druckzuschlag erfahren: danach darf der Auftraggeber nicht mehr mindestens das Dreifache der zu erwartenden Mängelbeseitungskosten sondern in der Regel das Zweifache einbehalten.
Nach derzeitigem Stand soll die geplante Änderung im Prozessrecht insbesondere die vorläufige Zahlungsanordnung zunächst aus dem Gesetzgebungsverfahren abgespaltet und später diskutiert werden. Damit ist der Weg frei zumindest für eine Verabschiedung der materiell-rechtlichen Änderungen vor allem im Werkvertragsrecht, die insbesondere für das Handwerk wichtig sind, um eine zügige Zahlung durch den Auftraggeber sicherzustellen. Auch wenn nach jetzigem Stand nur ein Teilerfolg erzielt werden konnte, meinte Richter, ist diese Einigung aus handwerkspolitischer Sicht zu begrüßen. Der BWHT werde aber daran arbeiten, dass die ausgeklammerten Instrumente nicht von der Agenda verschwinden, sondern spätestens nach der Bundestagswahl wieder aufgegriffen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT)
Dr. Hartmut Richter, Hauptgeschäftsführer
Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart
Telefon: (0711) 26 37 09-0, Telefax: (0711) 263709-100
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