Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
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Handwerk erwartet von EU-Sondergipfel Maßnahmen gegen weitere Wettbewerbsverzerrungen

(Berlin) - Das Handwerk hat hohe Erwartungen an den EU-Sondergipfel am Wochenende. "Die Entscheidung, dass die EU-Mitgliedstaaten die einzelnen nationalen Stabilisierungsprogramme für die Wirtschaft aufeinander abstimmen und koordinieren wollen, muss schleunigst konkretisiert und verwirklicht werden. Ansonsten drohen weitere Wettbewerbsverzerrungen, ein nationalstaatlicher Subventionswettlauf und Protektionismus. Das würde den Europäischen Binnenmarkt schwächen - mit massiven Problemen gerade auch für den Mittelstand in Europa.", so Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

Auch für die notwendige weitere Stabilisierung des Finanzierungssystems brauchen wir europäisch einheitliche Vorkehrungen. Der nach wie vor große Wertberichtigungsbedarf in den Banken im Hinblick auf die "strukturierten Wertpapiere" muss zeitlich gestreckt werden. Andernfalls droht der Realwirtschaft über die Rezession hinaus ein weiterer Sprengsatz. Notwendig hierfür ist eine zeitlich befristete Änderung der Bewertungsregelungen, in deren Ergebnis die Papiere in den Bankbilanzen zum derzeitigen Tageswert und unter Berücksichtigung einer längerfristigen, z.B. zehnjährigen Abschreibungsfrist einzustellen sind. Damit wird Zeit für die notwendigen Bilanzbereinigungen gewonnen.

Die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise darf nicht als Begründung für fortgesetzten und ausgeweiteten staatlichen Interventionismus missbraucht werden. Natürlich sind die negativen Folgen unternehmerischer Fehlentscheidungen in der gegenwärtigen Rezession besonders gravierend. Für Fehlentscheidungen in Großunternehmen darf aber nun nicht der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden - also in erster Linie der Mittelstand mit seinen Mitarbeitern. Die Eigentümer und Aktionäre der Unternehmen stehen selbst in der Verantwortung. Ebenso die Banken, die diesen Unternehmen auf eigenes, sicherlich vorher kalkuliertes Risiko hin Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Falls der Staat außergewöhnliche Hilfen an Unternehmen in einer Notlage gibt, muss er zuvor eindeutige Kriterien für seine Entscheidung aufstellen. Dazu gehört die Bewertung des Unternehmenskonzeptes und seiner Tragfähigkeit. Daneben gilt, dass sich die Wirtschaftspolitik nicht ausschließlich auf Industrieunternehmen konzentrieren darf. Schließlich stehen nahezu sämtliche Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Kapitalbasis zu sichern und zu stabilisieren. Für das mittelständische Handwerk ist die Ausweitung des Bürgschaftsinstrumentariums sehr wichtig. Damit die größeren Spielräume für Bürgschaften nun aber auch tatsächlich genutzt werden können, sollte die Kapitalbasis der Bürgschaftsbanken entsprechend verbreitert werden.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Notwendigkeit, die Schwachstellen der Unternehmenssteuerreform zu korrigieren, um in der Krise die Kapitalbasis und die Liquidität der Unternehmen nicht weiter zusätzlich zu belasten. Erstens: Die ertragsunabhängige Substanzbesteuerung auf Mieten, Pachten und Leasing muss dringend korrigiert werden. Zweitens: Die neue Thesaurierungsrücklage muss so umgestaltet werden, dass sie von den Personengesellschaften tatsächlich zur Eigenkapitalstärkung genutzt werden kann.

Nach der Überwindung der akuten Schwierigkeiten brauchen wir eine Rückbesinnung auf fundamentale marktwirtschaftliche Ordnungsprinzipien - und damit auf bessere Rahmenbedingungen für freien Wettbewerb und verantwortungsvolles Unternehmertum. Dazu gehört nicht zuletzt eine grundlegende umfassende Steuerreform, deren positive Wachstumseffekte nach allen internationalen Erfahrungen weit nachhaltiger sind als die jetzt so viel diskutierten branchenbezogenen Subventionsprogramme. Die Politik kann so viel dazu beitragen, dass der Mittelstand seinen nachhaltigen Beitrag für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung leisten kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460

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