Handwerk: Höhere Erbschaftsteuer gefährdet Generationswechsel
(Berlin) - Zu den Plänen von drei Bundesländern, die Erbschaftssteuer auf Grundstücke zu erhöhen, erklärt Dieter Philipp, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Die Verwirklichung solcher Pläne gefährdet Existenzen im Handwerk. Denn für die kommenden Jahre stehen 200.000 Unternehmensübertragungen in Deutschland an und damit der Erhalt hunderttausender Arbeitsplätze. Es wird mit diesen Plänen der SPD-geführten Bundesländer auch das Vorhaben der Bundesregierung konterkariert, Existenzgründungen im Handwerk zu fördern und Selbständigkeit überhaupt attraktiver zu machen.
Bevor die Politik hier aktiv wird, sollte sie das für 2004 erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abwarten. Das Gericht hat immer wieder, zuletzt 1996, die steuerliche Schonung von Betriebsvermögen angemahnt. Dabei wurden auch die höhere Sozialpflichtigkeit, der Erhalt der Arbeitsplätze und die Erleichterung von Betriebsübergaben genannt.
Bereits jetzt scheitert in Deutschland im europäischen Vergleich überdurchschnittlich oft die Übertragung von Unternehmen. Bundesverfassungsgericht und EU-Kommission haben insbesondere klar gestellt, dass die Erbschaftssteuer die Fortführung von Betrieben nicht behindern darf. Wir erneuern unseren Vorschlag, die Erbschaftssteuerschuld über einen 10jährigen Zeitraum der Unternehmensfortführung degressiv abzuschmelzen. Das entspricht auch den Empfehlungen der EU-Kommission, die Besteuerung von Betriebsvermögen an das Kriterium der Betriebsfortführung zu koppeln.
Die Erbschaftsteuer belastet im übrigen gerade kleine und mittlere Handwerksunternehmen. Der Grund liegt in der Abgrenzung von Grund- und Betriebsvermögen. Ein Grundstück gilt heute nur dann als Betriebsgrundstück, wenn es "zu mehr als 50 Prozent dem Betrieb dient". Da Handwerksunternehmer häufig auf dem Grundstück ihres Betriebs mit ihren Familien leben, liegt die betriebliche Nutzung oft unter 50 Prozent. Damit greift noch nicht einmal der Freibetrag für Betriebsvermögen."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Mohrenstr. 20 /21, 10117 Berlin
Telefon: 030/206190, Telefax: 030/20619460