Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Handwerk: Leistungen der Unfallkassen deutlich begrenzen

(Berlin) - Die von der Bundesregierung eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe setzt falsche Schwerpunkte bei der geplanten Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. Das jetzt vorgelegte Eckpunktepapier will vor allem Veränderungen der Struktur der gesetzlichen Unfallversicherung erreichen. Wichtiger ist es aber nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Einsparungen durch Streichungen im Leistungskatalog zu erzielen. Nur dann können schnell die Beiträge gesenkt werden. Diese werden allein vom Arbeitgeber getragen und treiben so entscheidend die Lohnzusatzkosten in die Höhe.

Die Arbeitsgruppe greift in ihrem Eckpunktepapier für die für 2007 geplante Reform durchaus einige Vorschläge des Handwerks auf. So soll etwa der Vorrang von Unfallrenten vor Altersrenten aufgehoben werden; vorgeschlagen ist auch die Konzentration der Unfallrente auf den Ausgleich des Erwerbschadens.

Entscheidende Einsparpotentiale werden aber nicht angegangen. Um die anvisierte spürbare Senkung der Beiträge erreichen zu können, müssen die Leistungen deutlich begrenzt werden. Wichtigster Vorschlag ist hier die Herausnahme der Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog. Sie zählen zu den allgemeinen Lebensrisiken, auf die die Arbeitgeber keinen Einfluss nehmen können und für die sie daher nicht haftbar gemacht werden dürfen. Damit kann nach unseren Berechnungen langfristig der Beitrag um 18 Prozent gesenkt werden.

Weiterhin sollten die Versicherungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich auf Beitragszahler begrenzt werden. Illegal beschäftigte Arbeitnehmer und Schwarzarbeiter müssen von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen werden. Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Es kann doch den ordnungsgemäß zahlenden Unternehmen nicht zugemutet werden, dass sie ihre illegale Konkurrenz mit ihren Beiträgen subventionieren!“

Insgesamt reichen die Vorschläge der Bund-Länder Arbeitsgruppe nicht aus. Am Ende der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung muss eine deutliche Beitragsentlastung für alle Betriebe stehen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat unter Berücksichtigung der Eckpunkte der Bund-Länder-Kommission ein aktualisiertes Positionspapier zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Alexander Legowski, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460

(sk)

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