Handwerk warnt vor Flucht kommunaler Betriebe aus der Berufsgenossenschaft
(Berlin) - Der Bundesrat berät am 26. November einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter. Dazu erklärt Dieter Philipp, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): Das Handwerk lehnt den Vorschlag strikt ab, privatisierten kommunalen Unternehmen zukünftig die Möglichkeit zu geben, die gewerblichen Berufsgenossenschaften zu verlassen und den öffentlichen Unfallkassen beizutreten. Falls sich der Bundesrat einer entsprechende Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens anschließen würde, erwartet das Handwerk Wettbewerbsverzerrungen und weitere Beitragssteigerungen.
Die Mitgliedsbetriebe der gewerblichen Berufsgenossenschaften müssen in diesem Fall damit rechnen, dass die Beiträge steigen, da mit privatisierten Kommunalunternehmen und Beschäftigungsgesellschaften wichtige Beitragszahler ausscheiden. In einzelnen Handwerksbereichen, die mit diesen konkurrieren, sind Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit zu erwarten, da die Beiträge zu den öffentlichen Unfallkassen in der Regel niedriger sind als zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften.
Der ZDH sieht in der im Gesetzentwurf geschaffenen Möglichkeit zur Flucht kommunaler Unternehmen aus der Berufsgenossenschaft einmal mehr einen Anlass, Konzepte für eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung zu entwickeln. Ziel muss dabei in jedem Fall eine Beitragsentlastung für die Betriebe sein, beispielsweise durch Änderungen beim Leistungskatalog. Detaillierte Reformvorschläge dazu hat der ZDH in diesem Jahr vorgelegt.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: 030/20619-0, Telefax: 030/20619-460
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