Handwerkstag: Energetische Sanierung für Vermieter attraktiver machen
(Stuttgart) - "Solange der eine die Einsparung hat und der andere die Kosten, kann man einem Vermieter schwerlich verdenken, wenn er sich nicht für eine Sanierung erwärmen kann", stellte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle fest. Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der vergangene Woche in Kraft getretenen verschärften Energieeinsparverordnung (EnEV) müssten korrigiert werden. Um das Tempo der energetischen Sanierung im Mietwohnungsbau voranzutreiben, müsse vor allen Dingen das Mieter-Vermieter-Dilemma gelöst werden: "Sonst wird der Wohnbestand auch in hundert Jahren noch nicht saniert sein."
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebe-darf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. Die EnEV betrifft Neubauten und die Sanierung von Altbauten gleichermaßen. "Vor allem die Energieeffizienz im Gebäudebestand ist ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit," sagte Möhrle, "aber wir werden die klimapolitischen Zielsetzungen verfehlen, wenn wir nur Vorschriften und nicht gleichzeitig größere Anreize schaffen."
Die Zurückhaltung im Mietwohnbestand resultiert vor allem daraus, dass die Vermieter ihre Investitionskosten für die energetische Sanierung nicht ausreichend auf den Mieter umlegen können. Zwar profitieren die Mieter durch die Sanierung von einem um bis zu 70 Prozent niedrigeren Energieverbrauch, die Vermieter können jedoch gerade einmal elf Prozent ihrer Investitionssumme auf die Mieter umlegen. Möhrle: "Ziel muss aber sein, dass Mieter wie Vermieter einen konkreten Nutzen aus der energetischen Gebäudesanierung ziehen." Dies könne zum Beispiel so aussehen, dass der Vermieter bei einer energetischen Sanierung die Möglichkeit bekommt, die Abschlagszahlungen des Mieters für Heizung und Warmwasser auf Basis der aktuellen Kosten für fünf Jahre einzufrieren. Die Differenz zwischen den Abschlagszahlungen des Mieters und den tatsächlichen Energiekosten könne der Vermieter während dieser fünf Jahre dazu nutzen, um die Darlehen für die Sanierung zu bedienen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Abschlagszahlungen des Mieters angepasst - dann profitiert auch dieser unmittelbar von den reduzierten Energiekosten.
"Hilfreich wäre sicher auch", meinte Möhrle, "wenn der wärmetechnische Zustand eines Gebäudes in qualifizierten Mietspiegeln berücksichtigt würde." Auf diese Weise könnten Aufwendungen für energetische Sanierung zum Bestandteil der Miete und Transparenz über Kostenvorteile für Mieter und Vermieter geschaffen werden.
Möhrle bedauerte, dass der inzwischen obligatorische Gebäudeenergieausweis noch nicht in dem Umfang nachgefragt werde, wie es sein könnte. Häufig wüssten Mieter nicht Bescheid über ihr Recht, nach einem solchen Nachweis zu fragen. Auf der anderen Seite nutze der Ausweis auch den Eigentümer. Er zeige auf, in welchem Zustand sich ein Gebäude befindet. "Das hat ja auch etwas mit Werterhalt und Wertsteigerung zu tun", betonte Möhrle. Das Hand-werk stelle mit Abstand die größte Gruppe von Fachleuten, die den Eigentümern helfen können, die richtige Strategie für die Sanierung und die richtigen wirtschaftlich-technischen Ansätze zu finden. Möhrle: "Wer könnte dies besser als der Praktiker?" Mehr als 4.000 Handwerker wurden in den letzten Jahren in Baden-Württemberg mit der Gewerke übergreifenden Kompetenz zu Energieberatern ausgebildet.
Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT)
Pressestelle
Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart
Telefon: (0711) 263709-0, Telefax: (0711) 263709-100
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