Hartz IV: Gesetzgeber greift DMB-Forderungen teilweise auf Verbesserung der Instrumente gegen private Überschuldung
(Berlin) - Entgegen ursprünglichen Absichten hat die Veränderung des SGB II im Rahmen der zweiten und dritten Lesung im Deutschen Bundestag eine deutliche Verbesserung erfahren: Die große Koalition hat die Forderungen von Sozialverbänden und des Deutschen Mieterbundes (DMB) aufgegriffen, dass Mietschulden bei Empfängern von Arbeitslosengeld II sowohl als Darlehen wie auch als Beihilfe übernommen werden können.
Mit dieser Optionsregelung sind vernünftige Einzelfallprüfungen mit alternativen Entscheidungsmöglichkeiten gegeben. DMB-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: Wir begrüßen ausdrücklich, dass bei Übernahme von Mietschulden auch der Weg der Beihilfe möglich wird. So kann die Überschuldung privater Haushalte vermieden werden.
Die Ursachen für Mietschulden liegen häufig in den Wohn- und Energiekosten. Wer Privatüberschuldung und damit den Verlust an Motivation und Bereitschaft zur Selbstverantwortung vermeiden will, muss den Kommunen wirksame Instrumente an die Hand geben, sagte Rips in Berlin.
Die Übernahme von Mietschulden aus dem Wohn- und Energiebereich sei häufig auch deshalb sinnvoll, weil bei der Darlehensregelung der Verwaltungsaufwand oft höher sei als der wirtschaftliche Nutzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100
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