Hartz IV-Hinzuverdienst mit Mindestlohn koppeln
(Berlin) - Zur geplanten Reform der Hinzuverdienstregelung für Hartz IV-Bezieher erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Die neue Hinzuverdienstregelung fällt weniger schlimm aus als befürchtet, ist aber trotzdem kein großer Wurf. Mit den geplanten Änderungen vergibt die Bundesregierung eine große Chance zur Eindämmung des Niedriglohnsektors. Die neuen Regeln für die Hinzuverdienste fördern auch künftig einseitig die Niedriglohnerwerbstätigkeit - mit schweren unsozialen Folgen, wie zum Beispiel Altersarmut. Ein Ausweg aus der Niedriglohnfalle ist für die Betroffenen weiterhin nicht in Sicht.
Für die allermeisten der gegenwärtig rund 1,4 Millionen erwerbstätigen Hartz IV-Bezieher wird sich nichts ändern, da über die Hälfte von ihnen weniger als 400 Euro verdienen. Um die Niedriglohnbeschäftigung wirksam zurückzudrängen, ist der Hartz IV-Hinzuverdienst an einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohn zu koppeln. Dadurch könnten die Dumpinglöhne für die so genannten Aufstocker wirksam bekämpft werden.
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