Hartz IV: Kommunen müssen Mietern die Kosten der Schönheitsreparaturen ihrer Wohnung erstatten
(Hamburg) - Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin (Urteil vom 2. August 2005, Az. S 63 AS 1311/05) muss eine Kommune einem Mieter im Rahmen von Arbeitslosengeld II die Schönheitsreparaturen der Wohnung erstatten. Bislang stand die Bundesagentur für Arbeit auf dem Rechtsstandpunkt, dass die Schönheitsreparaturen Bestandteil der Regelleistungen seien. Erstmalig hat hier ein Gericht in Deutschland festgestellt, dass ein Mieter sowohl Anspruch auf die Regelleistungen hat und zusätzlich die Kommunen die Schönheitsreparaturen im Rahmen der tatsächlichen Kosten der Unterkunft erstatten müssen.
VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpaß: "Mit diesem Urteil schafft das Gericht Klarheit. Mietvertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen sind nach Auffassung des Gerichts nach zutreffendem Verständnis als Kosten der Unterkunft im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II als einmalige Beihilfe zu übernehmen. Daraus schließen wir, dass die Kommunen und Arbeitsgemeinschaften die Schönheitsreparaturen im Rahmen der Kosten der Unterkunft zusätzlich zu den Regelleistungen tragen müssen."
Bereits im Mai 2005 hatte das Sozialgericht Mannheim entschieden, dass auch Kosten für Heizung, Kaltwasser und Warmwasser von den Kommunen zusätzlich zu den Regelleistungen zu übernehmen sind (Urteil vom 3. Mai 2005, Az. S 9 AS 705/05).
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 323 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In ihren 750.000 Wohnungen leben rund 1,6 Millionen Menschen. Die VNW-Mitgliedsunternehmen sind somit die wichtigsten Anbieter von Mietwohnungen in Norddeutschland.
Quelle und Kontaktadresse:
VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Pressestelle
Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg
Telefon: (040) 520110, Telefax: (040) 52011201
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

