Hartz IV: Kürzungen für junge Erwachsene der falsche Weg
(Berlin) - Zu den geplanten Kürzungen beim Arbeitslosengeld II für junge Erwachsene erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 13. Februar 2006 in Berlin: Junge Erwachsene dürfen weder in Pauschalhaftung für die Hartz-IV-Mehrkosten genommen noch unter einen generellen Missbrauchsverdacht gestellt werden.
Problematisch ist die Abschaffung des eigenständigen Regelsatzes von ALGII und die Kürzung der Leistungen für junge Erwachsene, die im Haushalt ihrer Eltern leben. Es gibt keine Begründung dafür, Volljährige, die bei ihren Eltern wohnen, zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern zu zählen und damit zu Erwachsenen zweiter Klasse zu machen.
Arbeitslose Jugendliche dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, sich grundlos eine eigene Wohnung vom Staat bezahlen zu lassen. Für die Anmietung einer neuen Wohnung ist schon nach geltendem Recht die Zustimmung des JobCenters notwendig. Erforderlich ist daher vor allem, die geltenden gesetzlichen Regelungen konsequent anzuwenden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Hilmar Höhn, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060324
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