Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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Hartz-IV-Reform: Leistungsberechtigte gehören in den Mittelpunkt

(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert im Zusammenhang mit der erforderlichen Neuordnung des "Hartz-IV-Systems", die sachgerechte Betreuung der Leistungsberechtigten in den Mittelpunkt zu rücken: "Wir erwarten von Bund und Ländern, dass die Reform dazu genutzt wird, das Leistungsrecht zu verbessern, die derzeitige Sanktionspraxis zu beenden sowie die einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Elke Hannack auf Grundlage eines Beschlusses im ver.di-Bundesvorstand.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Jobcenter, in denen Sozialämter und Arbeitsagenturen bei der Betreuung von Hartz-IV- Empfängern zusammenarbeiten, als grundgesetzwidrige "Mischverwaltung" beanstandet und der Politik für die Neuregelung eine Frist bis Ende 2010 eingeräumt.

Es müsse um eine möglichst zukunftssichere Lösung gehen: "ver.di spricht sich dafür aus, die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II durch eine Grundgesetzänderung über das Jahr 2010 hinaus abzusichern", betonte Hannack.

Grundsätzlich solle dabei das Organisationsmodell der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) in der bestehenden Form das Regelmodell sein, Optionskommunen sollten die Ausnahme bleiben, sagte Hannack. In den Optionskommunen gelte es zudem, dem Bund gemäß seiner finanz- und arbeitsmarktpolitischen Verantwortung entsprechende Aufsichtsbefugnisse und Steuerungsmöglichkeiten einzuräumen. Die Verzahnung von SGB II und SGB III müsse gewährleistet sein, heißt es abschließend im ver.di-Bundesvorstandsbeschluss.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand Pressestelle Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 6956-0, Telefax: (030) 6956-3001

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