Pressemitteilung | Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv)

Hartz IV reformieren! / LandFrauen fordern stärkere Förderung von Frauen und ländlichem Raum

(Berlin) - „Die geschlechtsspezifischen Nachteile für Frauen müssen beseitigt werden, um beiden Geschlechtern unabhängig vom Familienstand gleiche Chancen auf eigenständige Existenzsicherung zu eröffnen,“ forderte die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv) Erika Lenz anlässlich der Vorstellung eines Positionspapieres ihres Verbandes zu ‚Hartz IV’ auf der dlv-Bundesvorstandssitzung in Seddiner See/Brandenburg. Auch das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse in städtischen und ländlichen Räumen dürfe nicht aufgegeben werden. Die unter dem Schlagwort Hartz IV bekannten Reformen treffen die Menschen vor allem in strukturschwachen ländlichen Räumen besonders hart, weil dort nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden sind, erklärte die Präsidentin weiter.

Deshalb fordert der dlv im Interesse der Menschen im ländlichen Raum:
1. Hartz IV muss durch eine aktive Wirtschaftspolitik zur Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum flankiert werden. Dazu gehört auch eine langfristig angelegte Bildungspolitik, die den ländlichen Raum nicht vernachlässigt.
2. Die Verwaltung von Hartz IV muss aus einer Hand und nach einheitlichen Vorgaben erfolgen.
3. Die Regelsätze beim Arbeitslosengeld (ALG) II müssen angeglichen werden, damit den Menschen in den neuen Bundesländern die gleichen Bedarfssätze zustehen wie in den alten Bundesländern.
4. Die Anrechnung von selbst genutztem Grund- und Hausbesitz im ländlichen Raum muss flexibler als bisher gestaltet werden, um die Eigennutzung weiterhin zu gewährleisten.
5. Für Nebenerwerbslandwirte und –landwirtinnen muss der Bezug von ALG II die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtversicherung in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) eröffnen.

Die dlv-Präsidentin machte klar, dass Frauen von Hartz IV härter betroffen sind als Männer, weil sie wesentlich häufiger wegen Familienarbeit ihre Berufstätigkeit unterbrechen und dadurch Nachteile bei ihrer eigenständigen Existenzsicherung und bei der Rente erleiden. Dort, wo Frauen beruflich benachteiligt sind, müssen sie durch besondere Maßnahmen gefördert werden.
Der dlv fordert im Interesse der Förderung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt:

1. Die Anrechnungsregelungen für das Partnereinkommen im Rahmen der sogenannten „Bedarfsgemeinschaften“ müssen auf den Prüfstand.
2. Arbeitssuchende Frauen müssen unabhängig vom Anspruch auf ALG II uneingeschränkten Zugang zu allen Förderleistungen bekommen.
3. Das Vermögen, das von dem Anspruch auf ALG II für die Altersversorgung freigestellt wird, muss bei Frauen höher angesetzt werden als bei Männern.
4. Die gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) sind enger zu begrenzen, damit keine Verdrängung qualifizierter Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt stattfindet.
5. Es sind geschlechtsspezifische Daten zu den Auswirkungen von Hartz IV auf Frauen zu erheben, um deren Benachteiligungen zu dokumentieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv) Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: 030/31802029, Telefax: 030/31017831

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