Hauptunternehmerhaftung für Mindestlöhne / Bundesarbeitsgericht ruft Europäischen Gerichtshof an / Bauindustrie sieht rechtliche Bedenken bestätigt
(Berlin) - "Die deutsche Bauindustrie sieht sich in ihren rechtlichen Bedenken gegen die Bürgenhaftung von Bauunternehmen für die Zahlung von Mindestlöhnen durch Nachunternehmer bestätigt". Mit diesen Worten begrüßte in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Rechtsanwalt Michael Knipper, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die beiden anhängigen Verfahren zur Hauptunternehmerhaftung für Mindestlöhne auszusetzen und dem Europäischen Gerichtshof ein Verfahren zur Entscheidung vorzulegen. Knipper hofft, dass der Europäische Gerichtshof schnell entscheidet, da die Bauunternehmen dringend Rechtssicherheit bräuchten. Knipper: "Wenn der EuGH die Regelung kippt, dann muss der Gesetzgeber ganz schnell handeln und die bestehende Regelung kassieren".
Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts geht ein alter Streit zwischen Bauindustrie und Bundesregierung in die nächste Runde. Seit dem 1. Januar 1999 haftet ein Unternehmer verschuldensunabhängig als selbstschuldnerischer Bürge, wenn ein von ihm beauftragter Bauunternehmer oder dessen weitere Nachunternehmer der Verpflichtung zur Zahlung der Mindestlöhne und des Beitrages an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft nicht nachkommen. Die deutsche Bauindustrie hatte diese verschuldens- unabhängige Kettenhaftung stets kritisiert.
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