Haus & Grund begrüßt Änderungen beim Gleichbehandlungsgesetz / Für Vermieter ein höheres Maß an Rechtssicherheit
(Berlin) - Die Vereinbarung der Regierungskoalition zur Entschärfung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund begrüßt worden. Aus Sicht der privaten Vermieter ist die Einigung eine vernünftige Entscheidung, sagt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn angesichts der Änderungen des Gesetzentwurfes im Bereich der Wohnraumvermietung.
Danach wird für den privaten Vermieter die EU-Richtlinie nur 1:1 in deutsches Recht umgesetzt. Private Vermieter müssen bei der Vermietung von Wohnraum die Diskriminierungsmerkmale Rasse und ethnische Herkunft beachten. Als Massengeschäft, auf die sämtliche Diskriminierungstatbestände angewendet werden können, gilt die Wohnraumvermietung erst, wenn der Eigentümer mehr als 50 Wohnungen vermietet.
Auch die von Haus & Grund kritisierte Beweislastregelung wurde auf EU-Maß beschränkt. Ein einfaches Glaubhaftmachen der Diskriminierung durch einen Mietinteressenten ist nicht mehr ausreichend, er muss die Indizien für eine Benachteiligung beweisen.
Haus & Grund sieht seine Forderungen erfüllt. Der neue Gesetzentwurf bietet dem Vermieter ein höheres Maß an Rechtssicherheit, unterstreicht Rüdiger Dorn.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Stefan Diepenbrock, Presse
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
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