Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

Haus & Grund begrüßt BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen / „Das Urteil ist juristisch konsequent“

(Berlin) - Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuss für Schönheitsreparaturen begrüßt (Az.: VIII ZR 192/04). Danach kann ein Vermieter einen Vorschuss für die notwendigen Schönheitsreparaturen vom Mieter verlangen, wenn dieser seiner Pflicht zur Renovierung nicht nachkommt.

„Das Urteil ist juristisch konsequent“, betont Rechtsanwalt Kai H. Warnecke, Mietrechtsexperte bei Haus & Grund. Der BGH hat bei seiner Entscheidung Bezug auf die bereits bestehende Rechtsprechung des XII. Senats bei gewerblichen Mietverhältnissen genommen. Der Senat bestätigte, dass der Anspruch eines Vermieters auf Vornahme von Schönheitsreparaturen mangels Fristenplan fällig werde, wenn die Wohnung objektiv renovierungsbedürftig sei. Dies gelte unabhängig davon, ob infolge bislang unterlassener Renovierung bereits die Substanz der Wohnung gefährdet sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: 030/20216-0, Telefax: 030/20216-555

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