Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland
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Haus & Grund: Betriebskostenabrechnungen bleiben transparent / Eigentümerschutz-Gemeinschaft empfiehlt, Mietern Rechnungskopien zu überlassen

(Berlin) - Nach Einschätzung von Haus & Grund werden Betriebskostenabrechnungen für preisfreie Mietwohnungen auch künftig mit Rechnungs-Kopien belegt werden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft in Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: VIII ZR 78/05) vom 8. März hin, der einen Anspruch des Mieters auf diese Fotokopien verneinte und auf die Akteneinsicht beim Vermieter verwies.

„Mit Rücksicht auf ein vertrauensvolles Mietverhältnis empfehlen wir den Haus & Grund-Mitgliedern, die Abrechnungen mit entsprechenden Belegkopien zu versehen“, tritt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn möglichen Befürchtungen entgegen, die Abrechnungen seien künftig weniger transparent. Insbesondere bei komplizierten Betriebskostenabrechnungen sei dies zu empfehlen, gegebenenfalls würden die Fotokopien gegen Kostenerstattung durch den Mieter zur Verfügung gestellt.

Die Klarstellung des BGH-Urteils, dass die Betriebskosten von Gewerbeflächen und Wohnraum in einem Haus nicht getrennt abgerechnet werden müssen, führt nach Auffassung von Haus & Grund zu einer spürbaren Vereinfachung der Abrechnung, ohne Mieterinteressen zu vernachlässigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Stefan Diepenbrock, Presse Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555

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