Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

Haus & Grund lehnt Antidiskriminierungsgesetz weiterhin ab / Auch geänderter Entwurf geht über die EU-Richtlinie hinaus

(Berlin) - Auch der von der Rot-Grünen Regierungskoalition geänderte Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz wird von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund abgelehnt. Insgesamt sieht der Verband in den Änderungen des Gesetzentwurfes keine wesentlichen Verbesserungen. „Insbesondere die für die privaten Vermieter relevanten zivilrechtlichen Regelungen gehen immer noch über die entsprechende EU-Richtlinie hinaus“, kritisiert der Präsident von Haus & Grund, Rüdiger Dorn.

Zwar sind in dem neuen Entwurf die Vorschriften für die Vermietung von Wohnraum insofern entschärft worden, dass zum Erhalt und zur Schaffung von sozial stabilen und ausgewogenen Bewohnerstrukturen eine Diskriminierung zulässig ist, jedoch ist die nach Ansicht von Haus & Grund überflüssige erweiterte Definition des Massengeschäftes erhalten geblieben. „Die private Wohnraumvermietung ist niemals ein Massengeschäft“, unterstreicht der Haus & Grund-Präsident.

Auch die Verkürzung der Frist zur Geltendmachung eventueller zivilrechtlicher Ansprüche auf sechs Monate werde nach Ansicht von Rechtsanwalt Kai H. Warnecke, Mietrechtsexperte bei Haus & Grund, den bürokratischen Aufwand für die Vermieter durch die Dokumentation der Mieterauswahl nicht deutlich verringern.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: 030/20216-0, Telefax: 030/20216-555

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