Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

Haus & Grund rät von überstürzten Immobilienkäufen ab / Endspurt vor dem geplanten Ende der Eigenheimzulage Ende 2005

(Berlin) - Vor der angekündigten Streichung der Eigenheimzulage zum Ende des Jahres durch die neue Regierungskoalition rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund von überstürzten Immobilienkäufen ab. „Die Finanzierung muss auch ohne diese Förderung solide sein“, macht Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn deutlich. Nach seiner Ansicht dürfe die Kaufentscheidung nicht von der Eigenheimzulage abhängen.

Wer jedoch schon länger über den Erwerb eigener vier Wände nachgedacht hat, sollte die Wunschimmobilie intensiv prüfen und sich zügig entscheiden. Denn wer die Eigenheimzulage noch erhalten will, muss bis zum 31. Dezember 2005 folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Beim Kauf bestehender Immobilien ist ein notarieller Kaufvertrag erforderlich, der bis zum Stichtag abgeschlossen wurde.
- Bauherren müssen einen Bauantrag gestellt haben.
- Ist lediglich eine Bauanzeige erforderlich, müssen die entsprechenden Bauunterlagen eingereicht werden.
- Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, müssen die Bauarbeiten noch in diesem Jahr beginnen.

Das Jahr der Fertigstellung oder der Anschaffung entscheidet über den Beginn des Förderzeitraums. Die Eigenheimzulage wird aber erst nach dem Einzug in die neue Immobilie gezahlt, das heißt, wenn das Objekt faktisch zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Um die Eigenheimzulage voll zu nutzen, ist es daher ratsam, schon im Jahr der Fertigstellung bzw. Anschaffung in die neuen vier Wände einzuziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: 030/20216-0, Telefax: 030/20216-555

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