Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland
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Haus & Grund: Städtische Sanierungsmaßnahmen werden teurer / Ausgleichsbeträge der Anlieger können über der Wertsteigerung des Grundstücks liegen

(Berlin) - Sanierungsmaßnahmen von Städten und Gemeinden könnten für die anliegenden Grundstückseigentümer bald teurer werden. Davor warnt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund und weist auf die bereits vom Bundestag beschlossene Änderung des Baugesetzbuches hin. In dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung von Städten versteckt sich nach Ansicht von Haus & Grund eine Regelung, mit der die Kommunen die Anlieger in Sanierungsgebieten bald stärker zur Kassen bitten dürfen.

„Anders als bisher können sich die von der Gemeinde erhobenen Ausgleichbeiträge künftig an den entstandenen Kosten der Sanierungsmaßnahmen ausrichten“, erklärt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Bisher galt als Maßstab immer die so genannte Bodenwerterhöhung, also die Wertsteigerung von Grund und Boden nach einer Sanierung. Nach der Gesetzesänderung könnten die Gemeinden per Satzung bestimmen, dass für die Anwohner ein Ausgleichsbeitrag bis zu einer Höhe von 50 Prozent der angefallenen Kosten der Sanierung fällig wird. Somit könnte der Grundstückseigentümer auch zu einem Beitrag verpflichtet werden, der wesentlich über dem der tatsächlichen Bodenwertsteigerung liegt.

„Mit der eigentlich gewünschten Verfahrensvereinfachung ist das allerdings nicht zu begründen“, kritisiert Rüdiger Dorn. Haus & Grund sieht in dem Gesetz den Versuch, die öffentlichen Aufgaben durch private Eigentümer zu finanzieren. Denn trotz enormer Investitionen der Kommunen in die Sanierungsgebiete sind Wertsteigerungen einzelner Grundstücke und damit auch Ausgleichbeiträge der Eigentümer vor allem in schrumpfenden Regionen immer weniger zu verzeichnen.

Haus & Grund appelliert vor diesem Hintergrund an den Bundesrat, diese Regelung zu stoppen.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Stefan Diepenbrock, Presse Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555

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