Haushaltsentwurf 2026: Kürzungen beim Schienengüterverkehr sind besonders schmerzhaft
(Berlin) - Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2026 Licht und Schatten. Vor allem die geplante Kürzung bei der Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr von 275 auf 265 Millionen Euro ist aus Branchensicht ein schmerzhafter Einschnitt. Der jährliche Bedarf liegt laut VDV-Berechnungen bei mindestens 350 Millionen Euro. Positiv bewertet der Branchenverband hingegen die zusätzlichen Mittel für Eisenbahninfrastruktur sowie die Fortführung der E-Bus-Förderung. Bei den Mitteln für Modernisierung der ÖPNV-Infrastruktur gibt es aus VDV-Sicht Nachbesserungsbedarf.
„Die ohnehin nicht ausreichende Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr soll nun weiter gekürzt werden – das ist ein falsches Signal in Zeiten, in denen wir mehr klimafreundlichen Güterverkehr auf der Schiene brauchen, nicht weniger“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. „Die Trassenpreise belasten die Güterbahnen seit Jahren stark. Schon heute reicht die Förderung nicht aus, um faire Wettbewerbsbedingungen mit dem Lkw herzustellen.“
Der VDV fordert daher eine Korrektur der geplanten Kürzungen im parlamentarischen Verfahren und eine deutliche Aufstockung der Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr im Bundeshaushalt.
Zumal diese Mittel für den Schienenpersonenfernverkehr laut des vorliegenden Haushaltsentwurfs für das Haushaltsjahr 2026 von 105 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro deutlich erhöht werden sollen. „Die Bundesregierung hat offenbar die mit den steigenden Trassenpreisen verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen der Eisenbahnunternehmen erkannt. Denn die Mittel für die Förderung der Trassenpreise im Schienenpersonenfernverkehr sollen fast verdoppelt werden, was gut und richtig ist. Dann aber gleichzeitig die Förderung für den Schienengüterverkehr abzusenken ist nicht nachvollziehbar. Die Eisenbahnverkehre sind als Gesamtsystem zu betrachten. Mehr Förderung auf der einen Seite darf daher nicht zu weniger Förderung auf der anderen Seite führen“, so Wortmann.
Nachbesserung bei Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur nötig
Noch Nachbesserungsbedarf im Bundeshaushalt sieht der VDV beim notwendigen Mittelzuwachs für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Zwar wird hier eine bereits im Gesetz verankerte Dynamisierung von 1,8 Prozent ab dem kommenden Jahr umgesetzt. Mit Blick auf den großen Modernisierungsbedarf im gesamten ÖPNV ist dies jedoch aus VDV-Sicht zu wenig: „Beim GVFG brauchen wir eine wesentlich ambitioniertere Finanzierung durch den Bund. Mit einer Milliarde Euro jährlich mehr könnten wir sofort und gezielt Projekte und Baumaßnahmen beginnen, die am Ende eine erhebliche und spürbare Verbesserung für den ÖPNV und die Fahrgäste brächten. Hier muss der Bund seinen Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag gerecht werden. Den dort vereinbarten Modernisierungspakt im ÖPNV können wir kurzfristig über eine Erhöhung der GVFG-Mittel starten“, so Wortmann.
VDV sieht auch positive Entwicklungen im Haushalt
Als Branchenverband für die öffentliche Mobilität und für den Eisenbahnverkehr in Deutschland blickt der VDV auch auf andere für die Branche wichtige Positionen im Haushaltsentwurf der Bundesregierung. Hierbei sieht der Verband neben der höheren Trassenpreisförderung für den Schienenpersonenfernverkehr weitere positive Entwicklungen in verschiedenen Haushaltstiteln.
Positiv ist zu bewerten, dass die Investitionen über direkte Baukostenzuschüsse im Jahr 2026 deutlich ansteigen sollen. Ebenso positiv sieht der VDV den Mittelzuwachs bei den Investitionen in die Schieneninfrastruktur für kleine und mittlere Maßnahmen zur Entlastung des Schienennetzes. Diese zusätzlichen Mittel fordert der VDV bereits seit Langem. Auch der leichte Anstieg der Förderung für alternative Antriebe im Schienenverkehr ist aus VDV-Sicht zu begrüßen, ebenso wie die Fortschreibung der Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben. Mit Blick auf den hohen Investitionsbedarf der ÖPNV-Unternehmen bei der Umrüstung ihrer Busflotten sowie der Betriebshöfe und Werkstätten auf E-Mobilität kann dies nur ein erster Schritt sein.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) - Hauptstadtbüro Berlin, Lars Wagner, Pressesprecher(in), Leipziger Platz 8, 10117 Berlin, Telefon: 030 399932-0