Pressemitteilung | Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V - Landesverband Sachsen
Anzeige

HB-LV Sachsen: Debatte über Maximalbehandlung am Lebensende

(Berlin) - Die medizinische Behandlung am Lebensende steht derzeit erneut im Fokus politischer und ärztlicher Diskussionen, zuletzt angestoßen durch Äußerungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am vergangenen Samstag. „Intensivtherapien am Lebensende sind der medizinische Alltag in vielen Kliniken. Von unseren Mitgliedern und auch anderen Ärztinnen und Ärzten hören wir, dass diese Therapien oft menschlich, medizinisch und moralisch-ethisch höchst fragwürdig erscheinen – aber dann aus juristisch/forensischen oder wirtschaftlichen Gründen trotzdem gemacht würden“, teilt der sächsische Hartmannbund-Vorsitzende Dr. med. Thomas Lipp mit.

Daraus folge unter anderem, dass in Deutschland weitaus mehr Menschen beatmet würden, als in Ländern mit vergleichbaren Gesundheitssystemen, wie eine Lancet-Studie aus dem Jahr 2024 zeigt. Demnach seien rund ein Zehntel aller Todesfälle hierzulande beatmete – häufig hochaltrige und multimorbide – Patienten. „Nicht weil die Patienten es sicher wollen, sondern weil es gemacht werden kann und der Wille nicht bekannt ist. In der Krisensituation eines eingetretenen Notfalls ist es dann jedoch oft schwierig bis unmöglich für den Patienten, noch eine Entscheidung zu treffen“, äußert sich Lipp.

Die Diskussion über Intensivtherapien am Lebensende werde oft auf der Kostenseite geführt. Dabei gehe es jedoch darum, unnötiges menschliches Leid auf den Intensivstationen zu verhindern. „Hierzu müssen wir den Einzelnen aktiv in die Entscheidung einbeziehen, wie viel Medizin ihm in kritischen Situationen zugemutet werden soll. Dazu bedarf es einer eindeutigen Willenserklärung, die Ärzten vor allem im intensivmedizinischen Bereich Orientierung bei der Entscheidung bietet, welche Ressourcen in welchem Ausmaß eingesetzt werden sollen. Hier kommen Patientenverfügungen und noch besser Vollmachten ins Spiel, sie können gesundheitliche Entscheidungen stellvertretend für einwilligungsunfähige Patienten definieren – werden jedoch viel zu wenig genutzt, teils aus Unkenntnis, teils weil es ein Thema ist, mit dem sich viele nicht gerne befassen“, teilt der Leipziger Facharzt für Allgemeinmedizin mit.

Lipp fordert daher Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf, hier nachzuhelfen und so die unmenschliche Situation in vielen Intensivstationen spürbar zu verbessern.

„Unser Lösungsvorschlag besteht darin, das Ausfüllen einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zum verpflichtenden Bestandteil des Verfahrens zur Einstufung in einen Pflegegrad zu machen. Konkret: wer Pflegegrad drei oder höher beantragt, muss nachweisbar eines der genannten Dokumente ausgefüllt haben. Diese Verpflichtung schiene uns vertretbar, schließlich muss niemand eine Zustimmung entgegen dem eigenen Gewissen oder entgegen eigener Überzeugungen erteilen – wie gehabt ist bei den entsprechenden Punkten auch weiterhin ein Nichtankreuzen möglich. Im Idealfall sollte darüber hinaus noch eine entsprechende Information an das Register der Bundesnotarkammer erfolgen, um die Existenz des Dokuments kenntlich zu machen“, so der Vorsitzende des sächsischen Hartmannbundes und Leipziger Medizinethiker Dr. med. Thomas Lipp abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V - Landesverband Sachsen, Kurfürstenstr. 132, 10785 Berlin, Telefon: 030 206208-41

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige