HBG-Novelle 2003/2004 passiert den Bundesrat
(Berlin) - Die Novelle des Hypothekenbankgesetzes hat am vergangenen Freitag, 12.März 2004, im zweiten Durchgang den Bundesrat passiert. Damit ist der Weg frei für die zügige Verkündung der Novelle und deren Inkrafttreten. Dies ist eine gute Nachricht für den Pfandbrief verlautete dazu der Verband deutscher Hypothekenbanken e. V. in Berlin. Das deutsche Hypothekenbankgesetz stelle damit die internationale Benchmark für die insolvenzrechtliche Sicherstellung der Pfandbriefe dar. Mit der Gesetzesänderung werde der Pfandbrief - eines der Aushängeschilder des Finanzplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb um die Gunst der Anleger gestärkt. Der Gesetzgeber hat mit der aktuellen Novelle die Rechte der Pfandbriefgläubiger für den Fall der Insolvenz eines Emittenten detailliert geregelt und an die hohen Anforderungen der Ratingagenturen angepasst. Außerdem führt die Novelle verbindlich die Notwendigkeit einer 2-prozentigen Überdeckung von Pfandbriefen ein. Die Ratingagenturen hatten diese Verbesserungen des gesetzlichen Sicherheitsstandards für deutsche Pfandbriefe bereits während des Gesetzgebungsverfahrens sehr begrüßt.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V.
Georgenstr. 21, 10117 Berlin
Telefon: 030/20915100, Telefax: 030/20915101
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