HBG-Novelle 2003/2004 tritt am 9. April 2004 in Kraft
(Berlin) - Die Novelle des Hypothekenbankgesetzes ist am Donnerstag, 8. April 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2004 I 504 - 507) und tritt damit am Freitag, 9. April, in Kraft.
Mit der Gesetzesänderung behauptet das Hypothekenbankgesetz seine führende Position unter den europäischen Covered Bond-Gesetzgebungen. Zugleich wird die Benchmark-Position des Pfandbriefes, eines der Aushängeschilder des Finanzplatzes Deutschland, im internationalen Wettbewerb gefestigt.
Kraft der Gesetzesänderungen sind die Rechte der Pfandbriefgläubiger im Falle der Insolvenz der Hypothekenbank klargestellt worden. Die Position der Gläubiger wird auch durch die Einführung einer gesetzlichen 2 %igen Überdeckung für Pfandbriefe weiter gestärkt.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V.
Christian Walburg
Georgenstr. 21, 10117 Berlin
Telefon: 030/20915340, Telefax: 030/20915101
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