Heesen: Gesetzentwurf gemeinsam zum Ergebnis bringen / noch Gesprächsbedarf in einigen Punkten
(Berlin) - Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat das enge Zusammenwirken von Gewerkschaften und Bundesinnenministerium bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes zur Reform des öffentlichen Dienstes als neue Dimension des Gesetzgebungsverfahrens gewürdigt. Dass in früheren Jahren in Entwürfen alles Mögliche stand, worüber mit uns nie einer geredet hatte, habe sich fundamental geändert, sagte Heesen dem dbb magazin (Mai-Ausgabe).
Heesen räumte zugleich ein, dass es in einigen Punkten noch Klärungsbedarf gebe. So sei im Eckpunktepapier von dbb, ver.di und BMI die Mitnahme von Versorgungsansprüchen vereinbart worden. Diese Passage fehle nun im Gesetzentwurf völlig. Jenseits aller Absprachen sei auch, dass der für die Gegenfinanzierung notwendige schrittweise Abbau des Verheiratetenzuschlages nun auch für jene, die sich im Rahmen des Optionsrechtes gegen das neue System entscheiden, und auch für Versorgungsempfänger gelten soll, fügte der Bundesvorsitzende von dbb beamtenbund und tarifunion hinzu.
Deshalb besteht Gesprächsbedarf. Während sich kleinere Detailfragen problemlos aus der Welt schaffen ließen, müssten diese Punkte genau besprochen werden. Denn es gibt nun einmal den Grundsatz, dass wir das, was wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben, auch gemeinsam zu einem Ergebnis bringen wollen. Ich gehe davon aus, dass der Bundesinnenminister weiter fair und offen mit uns umgeht.
Die Reformvorschläge aus dem Eckpunktepapier finden sich im Wesentlichen im vorliegenden Gesetzentwurf wieder, sagte der dbb Chef. Die rasche Umsetzung - bis Ende 2005 soll der Bundestag entschieden haben - hat auch damit zu tun, dass uns niemand den Vorwurf machen kann, das sei nur ein Spektakel, um die Länder von Entscheidungen im Bereich des Föderalismus abzuhalten. Das ist ein völlig ungerechtfertigter Vorwurf, so Heesen.
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