Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Heil darf Jobcenter und Arbeitsagenturen nicht durch wahllose Aufgabenverschiebungen überfordern

(Frankfurt am Main) - "Die von Bundesarbeitsminister Heil geplante Aufgabenverschiebung von den Jobcentern hin zu den Arbeitsagenturen ist als reines Selbstbeschäftigungsprogramm für beide Behörden abzulehnen. Mit der Verlagerung von Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen würden neue Schnittstellen und damit mehr Bürokratie geschaffen. Bald 20 Jahre nach der Arbeitsmarktreform funktioniert aber noch nicht einmal die elektronische Weitergabe von Daten, wenn ein Arbeitsloser von der Arbeitsagentur ins Jobcenter wechselt. Wie unter solchen Umständen passgenaue Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsagenturen und anschließend gezielte Vermittlungsaktivitäten der Jobcenter zusammen kommen sollen, bleibt rätselhaft", erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

"Die abzulehnende Bürgergeldreform mit ihrer Schwächung der Arbeitsanreize durch höhere Leistungen und weniger Sanktionen sowie noch mehr Bürokratie für die Fallmanager ist von den Jobcentern noch längst nicht verarbeitet. Und mit der verfehlten Kindergrundsicherung droht schon die nächste bürokratieintensive Leistungsausweitung, die von Arbeitsagenturen und Jobcentern umgesetzt werden muss." Nachdem sich der ursprüngliche Plan, die Betreuung von unter 25-jährigen auf die Arbeitsagenturen zu verlagern, als undurchführbar erwiesen habe, nehme der Bundesarbeitsminister jetzt mit den Rehabilitations-und Weiterbildungsmaßnahmen die nächste Verschiebemasse in den Blick. "Offensichtlich geht es allein um die Einsparung von 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt, die stattdessen den Beitragszahlern der Arbeitslosenversicherung aufgebürdet werden sollen. Statt zusätzlichen Druck auf den beschäftigungsschädlich hohen Gesamtsozialversicherungsbeitrag von knapp 41 Prozent aufzubauen, muss dieser durch Strukturreformen wieder auf unter 40 Prozent gebracht werden", kritisierte der VhU-Hauptgeschäftsführer.

"Wirtschaft und Gesellschaft sind gerade in Zeiten des Fachkräftemangels auf gute Leistungen der Arbeitsverwaltung bei der Berufsorientierung, der Arbeitsvermittlung und einer zielgerichteten Qualifizierung angewiesen. Um die Funktionsfähigkeit auch von hessischen Jobcentern und Arbeitsagenturen nicht zu gefährden, bitte ich die hessischen Abgeordneten im Bundestag und die hessische Landesregierung im Bundesrat, den Plänen des Bundesarbeitsministers nicht zuzustimmen", so Pollert abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle Patrick Schulze, Geschäftsführer Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(mw)

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