Heimgesetz ist Bundesangelegenheit gegen eine Verlagerung aus Prinzip / Föderalismusreform hat einschneidende Folgen für Heimbewohner
(Berlin) - Mit der Föderalismusreform, die heute erstmals im Bundestag und Bundesrat beraten wird, soll auch eine Verlagerung der Zuständigkeit für das Heimgesetz vom Bund auf die Länder erfolgen. Obwohl die Notwendigkeit dessen offenbar niemand erklären kann, laufen die Vorbereitungen ungebremst weiter.
Das Bundesgesetz soll sichern, dass Heimbewohner in allen Ländern die gleichen Lebensverhältnisse vorfinden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) weist hierauf seit über einem Jahr hin. Sehr erfreulich ist, dass die Forderung nach einer Beibehaltung der Bundeszuständigkeit mittlerweile auf nahezu einhellige Unterstützung trifft. Dies darf auch die Politiker nicht unberührt lassen.
Bei allem Verständnis dafür, das Gesamtpaket Föderalismusreform nicht zu gefährden, ist es trotzdem notwendig, Fehlentwicklungen zu vermeiden.
16 Landesheimgesetze wären kein Beitrag zum Bürokratieabbau. Es ist sinnvoll, wenn auch weiterhin die Mindestanforderungen in einem bundesweit gültigen Gesetz geregelt bleiben so Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa.
Fehlen Mindeststandards, ist ein Wettbewerb nach unten zu Lasten der finanzschwächeren Bundesländer, aber vor allem zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen zu befürchten. Gleichzeitig werden und das ist eine Erfahrung in vielen Bundesländern leistungsgerechte Vergütungen zunehmend verweigert. Zur Vermeidung heimgesetzlicher Anforderungen nur nach Kassenlage ist eine Beibehaltung der Zuständigkeit des Heimgesetzes beim Bund unumgänglich, so Herbert Mauel weiter. Der bpa vertritt bundesweit mehr als 2.300 Heime.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Beate Wimmer, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889
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