Heimrecht: Probleme bundesweit lösen nicht mit 16 multiplizieren!
(Berlin) - Um die Zukunft des Heimrechts und damit um das wichtigste Schutzgesetz der in Heimen betreuten Menschen geht es am kommenden Freitag, 02. Juni 2006.
Dann findet im Bundestag eine weitere Expertenanhörung zur Föderalismusreform statt. Trotz der inzwischen offenkundig gewordenen Einsicht der großen Koalition, das Heimrecht als Bundesgesetz erhalten zu wollen, ist eine Neufassung des Artikels 74 Grundgesetz nach wie vor geplant. Damit verbunden ist das Vorhaben, die Zuständigkeit für das Heimrecht an die Länder zu übertragen.
Wir werden nicht müde, unsere von Anfang an vertretene Position zum Heimrecht zu bekräftigen, so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Der bpa vertritt bundesweit über 4.300 private Pflegeeinrichtungen, darunter mehr als 2.300 Heime. Herbert Mauel: Es gibt keinen guten Grund, die heute bestehenden Probleme beim Heimrecht nicht zu lösen, sondern mit 16 zu multiplizieren. Wir brauchen auch keine Arbeitsgruppen der Länder zur Koordination der einheitlichen Umsetzung von 16 verschiedenen Heimgesetzen.
Heimbewohnerinnen und -bewohner müssen sich, unabhängig von der jeweiligen Finanzlage der Ländern, auf Mindeststandards in der Pflege verlassen können.
Das Heimgesetz, aber auch die Verordnungen des Bundes (Heimsicherungsverordnung, Heimmindestbauverordnung, Heimmitwirkungsverordnung sowie Heimpersonalverordnung), bilden umfassende Schutzrechte zugunsten der in Heimen lebenden Menschen. Eine Kompetenzverlagerung würde unweigerlich zu länder-spezifischen Anpassungen führen. Herbert Mauel: Das Heimrecht würde ein Flickenteppich und der Wohnort des Heimbewohners über dessen Rechte und die Qualität der Versorgung entscheiden. Angesichts leerer Haushaltskassen sehen sich die Länder ja jetzt schon gezwungen, die Anforderungen an die Einrichtungen unter den Vorbehalt der Finanzierung zu stellen. Allen voran die Refinanzierung der betriebsnotwendigen Investitionskosten wird den Einrichtungen zunehmend verweigert.
Der bpa hat in seiner schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung darauf hingewiesen, dass mit einer Kompetenzverlagerung Verwerfungen im Bereich der Pflege zu befürchten wären. Ein Beispiel ist die im Jahr 2004 gescheiterte Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg: Unter dem Schlagwort Bürokratieabbau sollte die in der Heimpersonalverordnung festgelegte Fachkraftquote von 50% auf ein Drittel reduziert werden, was unmittelbar zu Lasten der Pflegequalität der stationär betreuten Menschen gegangen wäre.
Optimistisch stimmt den bpa, dass sich der politische Wind inzwischen gedreht hat und sich Politiker aller Parteien zunehmend für ein bundesweit einheitliches Heimgesetz aussprechen. Herbert Mauel: Frei nach Brecht: Wer A sagt, muss auch B sagen können, wenn er erkannt hat, dass A falsch war.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Birte Wimmer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889
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