Heizungsgesetz sorgt erneut für Konflikte: Bundesregierung ringt um Kurs für Wärmewende
(Berlin) - Ab Juni 2026 greift in 80 Städten die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen. Während Union und Wirtschaftsministerium die Regel kippen wollen, pochen SPD und Kommunen auf Kontinuität. Für Immobilienverwaltungen und Eigentümer entsteht Verunsicherung.
Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz tritt in eine neue Phase. Ab Juni 2026 gilt in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern verbindlich, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Grundlage ist die bis dahin verpflichtend vorzulegende kommunale Wärmeplanung. In kleineren Kommunen greift die Vorgabe ab 2028. Für Eigentümer bedeutet dies: Öl- und Gasgeräte, die das Ende ihrer typischen Lebensdauer von 30 Jahren erreichen, müssen ersetzt werden.
Politisch bleibt der Kurs jedoch umstritten. Die Union und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche streben eine Änderung der zentralen GEG-Vorgabe an. Beide verweisen auf den Koalitionsvertrag, in dem die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ angekündigt wurde. Gemeint ist aus Sicht der Union die jüngste GEG-Novelle, die in der öffentlichen Debatte häufig als Heizungsgesetz bezeichnet wurde.
Innerhalb der Regierung gibt es Widerstand. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hält die bestehenden Anforderungen für unverzichtbar, um die Klimaziele im Gebäudebereich einzuhalten. Rückendeckung erhält er aus der SPD-Fraktion. Auch der Deutsche Städtetag warnt vor einem Kurswechsel und fordert Planungssicherheit für Kommunen und Energieversorger. Ohne stabile Rahmenbedingungen könnten Investitionen in Wärmeinfrastrukturen ins Stocken geraten.
Parallel müssen Eigentümer technische und wirtschaftliche Entscheidungen treffen. Neben Wärmepumpen bleiben Hybridlösungen, Pelletheizungen, Solarthermie oder Fernwärmeanschlüsse zulässig. Anlagen, die auf Wasserstoff, Biomethan oder biogenes Flüssiggas setzen, werden aufgrund fehlender Netze und hoher Kosten derzeit als wenig praxistauglich bewertet. Für diese Optionen ist zudem eine verpflichtende Energieberatung vorgesehen.
Ob und wann eine Einigung erzielt wird, bleibt offen. Bis dahin gilt: Die rechtlichen Vorgaben laufen weiter, und Eigentümer in größeren Städten müssen sich spätestens 2026 auf den Umstieg vorbereiten.
„WEG benötigen verlässliche Zeitpläne, Förderkulissen und technische Leitplanken. Die weiterhin ungeklärte Linie der Bundesregierung erschwert langfristige Investitionsentscheidungen, insbesondere im Hinblick auf Modernisierungsumlagen und Sanierungszyklen. So kann es nicht mehr lange weitergehen, die zuständigen Ministerien sollten endlich einen Gesetzentwurf für die Erneuerung des GEG vorlegen und für Klarheit sorgen“, beurteilt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler die Situation.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV), Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Telefon: 030 3009679-0
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