Helmpflicht für Quads rasch umsetzen / Club plädiert für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung
(München) - Der ADAC begrüßt die Pläne des Bundesverkehrsministeriums, eine Helmpflicht für die so genannten Quads, eine Art vierrädrigem Motorrad, einzuführen. Mit dem Start der Führerscheinklasse S zum 1. Februar 2005 werden nach Einschätzung des ADAC diese Fahrzeuge verstärkt im Straßenverkehr unterwegs sein. Ohne eine klar geregelte Helmpflicht droht ein starker Anstieg der Verletztenzahlen, warnt ADAC-Präsident Peter Meyer.
Derzeit sind die gesetzlichen Regelungen für Quadfahrer noch sehr kompliziert. Ist das Fahrzeug als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen, besteht weder eine Gurt- noch eine Helmpflicht. Stuft die Zulassungsstelle das Quad aber als vierrädriges Kraftfahrzeug ein, müssten Sicherheitsgurte vorhanden sein. Dies ist allerdings nicht praktikabel, da etwa bei einem Überschlag eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Die Zulassungsbehörden erlassen daher eine Ausnahmegenehmigung von der Ausrüstungsverpflichtung mit einem Sicherheitsgurt. Diese Genehmigung wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen und mit der Auflage Helmpflicht verbunden. Allerdings handhaben die Zulassungsstellen in den einzelnen Bundesländern dies sehr unterschiedlich.
Diese unterschiedlichen Regeln sind aus Sicht des ADAC nicht hinnehmbar. Der Club fordert daher eine gesetzlich genau geregelte echte Helmpflicht für Quads etwa durch die Aufnahme der Quads in den entsprechenden Paragrafen der Straßenverkehrsordnung (§ 21a Abs. 2 StVO). Der ADAC appelliert an den Gesetzgeber, möglichst rasch die für eine solche Gesetzesänderung notwendigen Schritte einzuleiten. ADAC-Präsident Peter Meyer: Spätestens mit dem Start der neuen Führerscheinklasse S am 1. Februar 2005 muss die Helmpflicht für Quads gelten.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8, 81373 München
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