Herbstlaub: Haus- und Grundstückseigentümer zur Reinigung verpflichtet / Verkehrssicherungspflicht kann nur eingeschränkt auf den Mieter übertragen werden
(Berlin) - Buntes Herbstlaub bedeckt derzeit zahlreiche Straßen und Wege. Auf Haus- und Grundstückseigentümer kommt in dieser Jahreszeit eine spezielle Aufgabe zu: Sie sind zur Reinigung der Gehwege und Bürgersteige vom Laub verpflichtet. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.
Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Reinigung der dem Grundstück anliegender Straßen und Wege auf den jeweiligen Eigentümer. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht haben die Grundstückseigentümer dafür zu sorgen, dass niemand durch das Laub ausrutscht und sich verletzt.
Hauseigentümer können diese Reinigungspflicht durch eine entsprechende Regelung im Mietvertrag in der Regel auch auf ihre Mieter übertragen. Die Aufsichtspflicht über eine regelmäßige ordnungsgemäße Ausführung verbleibt aber auch in diesem Fall bei dem Eigentümer.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Stefan Diepenbrock, Presse
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
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