Herzstück des Bauvertrages mit Defiziten / Bau- und Leistungsbeschreibungen aus Verbrauchersicht getestet
(Berlin) - Neueste BSB Analyse: Mehrzahl der Bau- und Leistungsbeschreibungen erfüllt nicht die Mindestanforderungen. Mangelnde Transparenz bei Bau- und Leistungsbeschreibungen verursacht hohes Vertrags- und Kostenrisiko für Verbraucher. BSB fordert von Anbietern vollständige und konkrete Hausangebote und eine bessere Beratungsqualität. Erfolgreiche Abmahnung verbrauchfeindlicher Klauseln in Bauverträgen bringt Bauherren mehr Sicherheit. Verbesserung des Verbraucherschutzes bleibt aktueller Auftrag.
Aus Verbrauchersicht hat der Bauherren-Schutzbund e.V. gemeinsam mit dem Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken (IEMB) bundesweit Bau- und Leistungsbeschreibungen von Generalunternehmern, Generalübernehmern und Bauträgern auf Transparenz, Vollständigkeit und Einhaltung von Mindeststandards getestet. Als Grundlage für die Bewertung dienten die vom Bundesbauministerium veröffentlichten und vom BSB mitentwickelten Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Einund Zweifamilienhäuser.
Mehrzahl der Bau- und Leistungsbeschreibungen mit mangelhaft bewertet
Das Fazit fällt aus Verbrauchersicht wenig erfreulich aus: Die Mehrzahl der 126 untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibungen erfüllt nicht die Mindestanforderungen. 69 Prozent sind mangelhaft, unvollständig oder beschreiben den Leistungsumfang nicht eindeutig. Weitere 30 Prozent sind zwar im Wesentlichen vollständig, beschreiben aber die Leistungen nicht ausreichend konkret. Nur ein Prozent entspricht durchgängig den Mindeststandards.
Als positiver Trend zeichnet sich ab, dass die Mindestanforderungen als Verbraucherinformation auf großes Interesse bei privaten Bauherren stoßen. Eine wachsende Zahl von Hausanbietern greift sie auf, um die eigenen Bau- und Leistungsbeschreibungen anhand der Standards zu modifizieren und damit die Marktchancen zu erhöhen.
Defizite in der Leistungsbeschreibung ziehen sich durch alle Gewerke
Bei Planung und Bauleitung entsprechen nur 43 Prozent der untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibungen den Mindestanforderungen, 23 Prozent weisen große Mängel auf bei neun Prozent fehlt die Beschreibung der Architekten- und Ingenieurleistungen überhaupt. Ausführungs- und Detailplanung sind in den meisten Fällen ebenso ein Fremdwort wie Baugrunduntersuchungen. Zu Objektangaben fehlen bei zwei Dritteln wesentliche Informationen. Besonders unzureichend ist der energetische und schallschutztechnische Mindeststandard ausgewiesen.
Die ungenügende oder mangelhafte Beschreibung der Erdarbeiten bei fast der Hälfte der Angebote bietet keine ausreichende Kostensicherheit. Im Vergleich zu anderen Gewerken schneiden zwar bei der durchgängigen Erfüllung der Mindestanforderungen die Rohbauarbeiten mit 36 Prozent und die Ausbauarbeiten mit 51 Prozent wesentlich besser ab. Doch im Detail betrachtet wird die Abdichtungsart selten benannt, die Dimensionierung von Fundamenten und Bodenplatten zu unkonkret beschrieben und oft wird die Konstruktionsart des Daches ausgespart. Kritisch zu bewerten ist ebenso die unzureichende Beschreibung des Wandaufbaus, der Innen- und Außenwandoberflächen, der Fußbodenarbeiten, der Innentreppen, der Fenster und der Hauseingangstüren.
Die Haustechnik bleibt ebenfalls in hohem Maße unklar bei 52 Prozent ist die Beschreibung der haustechnischen Anlagen mangelhaft, unvollständig und nicht eindeutig. Den Schwerpunkt bilden dabei Warmwasserversorgung und Heizung. Die Darstellung der Ausstattung erfüllt zwar bei einem Drittel insgesamt die Mindestanforderungen, aber bei fast 20 Prozent fehlen wesentliche Angaben oder die Information ist lückenhaft. Falls Außenanlagen zum Leistungsumfang gehören, muss bei 53 Prozent das Fehlen wesentlicher Angaben sowie Unvollständigkeit und Unkonkretheit kritisiert werden.
Der Test schätzt besonders kritisch ein, dass die Übergabe technischer Nachweise an die Bauherren bei den Abnahmen als Verpflichtung des Unternehmers weitgehend außer Acht gelassen wird. Bei den untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibungen machten 22 Prozent keine oder nur sehr vage Angaben zu technischen Nachweisen, 61 Prozent sind mangelhaft, unvollständig und zu allgemein.
Vor allem fehlt die Verpflichtung zur Aushändigung des Energiebedarfsausweises, von Abnahme- und Prüfprotokollen, Garantieurkunden, Bestandszeichnungen sowie der Nachweis über die Unbedenklichkeit verwendeter Baustoffe und Materialien.
Missachtung berechtigter Verbraucherinteressen und hohes Risiko
Die Analyse zeigt, dass die Prüfung von Bauverträgen mit ihrem Herzstück der Bau- und Leistungsbeschreibung weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Verbraucherberatung bleiben muss. Baumängel sind oft durch unvollständige und unkonkrete Bau- und Leistungsbeschreibungen vorprogrammiert. Denn häufige Ursachen für eine Vielzahl von Mängeln das belegt eine vorhergehende BSB-Analyse zu Baumängeln im Alt- und Neubau sind Planungsfehler, inkompetente Bauleitung, nicht fachgerechte Bauausführung und unzureichende Voruntersuchungen.
Die mangelnde Transparenz bei Bau- und Leistungsbeschreibungen lässt Firmen ein weites Feld für Abweichungen von den Wünschen der Bauherren, für den Einsatz minderwertiger Materialien oder die Absenkung des technischen Ausstattungsgrades, kommentiert Peter Mauel, neu gewählter 1. Vorsitzender des BSB. Das setzt Bauherren dem Risiko aus, für ihr gutes Geld kein gutes Produkt zu bekommen und bedeutet die Missachtung berechtigter Verbraucherinteressen. Nach wie vor sei die Rechtsunsicherheit für die Verbraucher groß.
Deshalb müssen Mindeststandards für Bau- und Leistungsbeschreibungen gesetzlich festgeschrieben und damit für die Unternehmen verbindlich gemacht werden. Der BSB setzt sich dafür mit Nachdruck ein, sagt Mauel und rät. Bauherren sollten sich auf keinen Fall mit verschwommenen oder unklaren Beschreibungen zufrieden geben, sondern auf klare und detaillierte Angaben bestehen. Gern mit unserer Hilfe, denn unsere Bauherrenberater wissen genau, was in eine Bau- und Leistungsbeschreibung gehört und wo Fallstricke liegen. Um das Risiko für Bauherren abzumildern und Konfliktpotenzial aus der Welt zu schaffen, fordert der BSB von Hausanbietern vollständige und konkrete Angebote und eine bessere
Beratungsqualität.
102 verbraucherfeindliche Vertragsklauseln erfolgreich abgemahnt
Als starke Interessenvertretung für Verbraucher fungiert der BSB auch auf juristischem Gebiet. Deshalb engagiert sich der Verein als Fördermitglied des Deutschen Baugerichtstages e.V. und setzt sich für Verbesserung des Bauvertragsrechts ein.
Mit konkreten Vorschlägen für gesetzliche Regelungen Mindeststandards für Bau- und Leistungsbeschreibungen, Regelungen für Abschlagszahlungen, Mindeststandards für Sicherheitsleistungen, Widerrufsrecht bei Bauverträgen und Schutz vor Firmeninsolvenzen fordert der Verbraucherschutzverein größere Rechtssicherheit für Verbraucher ein.
Der BSB ist befugt, Aufgaben des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) zum Schutz der Verbraucher wahrzunehmen und verbraucherschutzfeindliches Verhalten abzumahnen. So wurden bislang 102 verbraucherfeindliche Vertragsklauseln aus Bauverträgen bundesweiter und regionaler Hausanbieter von Vertrauensanwälten des BSB aufgedeckt und abgemahnt. Dabei geht es häufig um unausgewogene Zahlungspläne, einseitige Änderung des Vertrages durch Unternehmer, Abtreten des Hausrechts an die Firma und Hausverbot, Forderung von finanziellen Vorleistungen der Bauherren, Einschränkung der gesetzliche Rechte bei Mängeln und des Leistungsverweigerungsrechts durch die Bauherren bei der Abnahme, Kopplungsgeschäfte zwischen Grundstückserwerb und Hausbau und die Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Zehn Unternehmen wurden wegen verbraucherfeindlicher Vertragsklauseln bis Ende 2006 abgemahnt und sechs Hausanbietern wurden durch einstweilige Verfügung oder Gerichtsurteil die Verwendung verbraucherfeindlicher Vertragsklauseln untersagt. Zahlreiche Firmen mussten ihr Vertragswerk ändern oder taten es freiwillig. Aufgrund der BSB-Aktivitäten erhalten damit tausende künftige Bauherren faire Verträge weitgehend ohne verbraucherfeindliche Klauseln. Der BSB stellt die abgemahnten und untersagten Vertragsklauseln als Verbraucherinformation auf seine Homepage ins Internet.
Verbesserter Verbraucherschutz bleibt Auftrag des BSB
2006 sind erneut mehr als 1000 neue Mitglieder dem BSB beigetreten. Gegenwärtig werden rund 3500 Neu- und Altbauvorhaben durch BSB-Bauherrenberater betreut. Für die juristische Beratung sorgen bundesweit 60 BSB-Vertrauensanwälte. Um Verbrauchern am Bau höchstmöglichen Nutzen und mehr Sicherheit zu bieten, erweitert der Verein fortlaufend sein Serviceangebot. Da das Bauen im Bestand und der Immobilienerwerb zunehmen, wurden für BSB-Mitglieder ein Modernisierungs- sowie ein Immobilien-Check entwickelt. Auch die Energieberatung wird von BSB-Spezialisten angeboten. Die wachsende Nachfrage nach Beratungsleistungen im Alt- und Neubau, nach Betreuung im Vorfeld von Bauvorhaben und bei rechtlichen Auseinandersetzungen zeigt, dass der Verbraucherschutz an Bedeutung gewinnt.
Damit, so schätzt der 1. Vorsitzende des BSB Peter Mauel ein, wird der erfolgreiche Kurs der Verbraucherschutzorganisation bestätigt. Jeder, der ein Haus neu baut, in die Modernisierung investiert oder als Immobilienerwerber auf den Markt tritt, geht ein hohes Risiko ein und muss besser geschützt werden. Deshalb sind unabhängige Beratung und Verbraucherinformation unverzichtbar. All das ist und bleibt Anliegen des BSB.
Dafür werden das Netzwerk des BSB und die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden ausgebaut. Wir spüren, dass wir verbraucherpolitisch Gewicht in die Waagschale werfen können, dass sich das Verständnis für Verbraucher am Bau entwickelt und ihre Belange stärker berücksichtigt werden, so der 1. Vorsitzende Mauel. Allerdings ist da noch viel Arbeit zu leisten. Der BSB wird sich auch in Zukunft unüberhörbar zu Wort melden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V.
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